Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 29.10.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seitens des vom Grundstückseigentümer beauftragten Ing.-Büros Huber, Mainburg, wurde eine Anpassung der Festsetzungen/Hinweise
des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben – 3. Änderung“ (ehem. BayWa-Areal) beantragt. Nähere Ausführungen hierzu sind in TOP 5.2 eingestellt.
Um diese noch im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ mitbehandeln zu können (in Form einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), muss der bereits gefasste Satzungsbeschluss vom 29.10.2018 zunächst formell aufgehoben werden. Dies ist noch möglich, da die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ zwar beschlossen wurde, der Satzungsbeschluss jedoch bis dato noch nicht ortsüblich bekannt gemacht wurde und somit die BPL-Änderung nicht in Kraft getreten ist. Die Bekanntmachung ist bislang nicht erfolgt, da der Erschließungsvertrag noch ausstehend ist.
Beschluss
Der zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ in der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2018 gefasste Satzungsbeschluss wird hiermit formell aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2020 10:14 Uhr