Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 29.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Seitens des vom Grundstückseigentümer beauftragten Ing.-Büros Huber, Mainburg, wurde eine Anpassung der Festsetzungen/Hinweise  des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben – 3. Änderung“ (ehem. BayWa-Areal) beantragt. Nähere Ausführungen hierzu sind in TOP 5.2 eingestellt.

Um diese noch im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ mitbehandeln zu können (in Form einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), muss der bereits gefasste Satzungsbeschluss vom 29.10.2018 zunächst formell aufgehoben werden. Dies ist noch möglich, da die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ zwar beschlossen wurde, der Satzungsbeschluss jedoch bis dato noch nicht ortsüblich bekannt gemacht wurde und somit die BPL-Änderung nicht in Kraft getreten ist. Die Bekanntmachung ist bislang nicht erfolgt, da der Erschließungsvertrag noch ausstehend ist.

Beschluss

Der zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ in der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2018 gefasste Satzungsbeschluss wird hiermit formell aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2020 10:14 Uhr