Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen gegen die 2. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 2 „Ottersried“ keine Bedenken, sofern sichergestellt ist, dass die Betriebsleiterwohnung (Flur-Nr. 1696/4, Gemarkung Rohrbach) im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb auf dem Grundstück Flur Nr. 1696, Gemarkung Rohrbach steht, da das (Betriebsleiter-)Wohnhaus näher an den Gewebebetrieb Flur-Nr. 1696, Gemarkung Rohrbach, heranrückt.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Gemeinde werden durch die Satzungsänderung keine weiteren immissionsschutzrelevanten Belange gegenüber dem Ist-Zustand berührt. Die gegenwärtige Betriebsleiterwohnung auf der Fl.Nr. 1696/4, Gemarkung Rohrbach, bleibt durch die Betriebserweiterung unverändert. Eine Beeinträchtigung durch den gegenständlichen Gewerbebetrieb auf der Flur-Nr. 1696 ist nicht gegeben. Ungeachtet dessen wird richtiggestellt, dass die Gewerbebetriebe auf den Fl.Nrn. 1696 u. 1696/4, Gemarkung Rohrbach, nicht zusammengehören.
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Änderungsbedarf an den Festsetzungen zum Immissionsschutz ist nicht gegeben. An der Planung wird unverändert
festgehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2020 10:09 Uhr