Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Es wird auf die Stellungnahme vom 12.02.2019 verwiesen. Es haben sich hierzu keine Änderungen ergeben. Bitte nehmen Sie noch folgenden Hinweis in den Plan oder in die Begründung auf:
Hinweis:
Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zu informieren.
Abwägung:
Sie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. An der Beschlussfassung vom 23.11.2020 und 14.04.2021 wird festgehalten. Unter der Ziffer 6.2 der „textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen“ (Bestandteil des Bebauungsplanes) ist der geforderte Hinweis bereits enthalten. Die darin bezeichnete Meldepflicht wird noch auf das Landratsamt Pfaffenhofen (bisher nur WWA Ingolstadt enthalten) erweitert. Dies stellt lediglich eine redaktionelle Änderung dar. Sonstige Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr