Festlegung der Wegeführung zum Spielplatzgelände


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 23.11.2020 ö 3.1.2

Sachverhalt

Für die Wegverbindung C vom östlichen Teil des Baugebietes Richtung geplanten Spielplatzbereich wurden vom IB Steinbacher verschiedene Wegführungen untersucht. Anlass der Untersuchung ist der große zu überbrückende Höhenunterschied. Als Fazit muss man leider erkennen, dass keine Stelle entlang der bestehenden Böschung einen guten Platz für eine Gehwegführung darstellt (Fazit IB Steinbacher). Zudem führt der Weg durch den Baumbestand, der als amtliches Biotop kartiert ist. Aus Sicht des Biologen Dr. Stickroth ist ein immenser baulicher Eingriff in ein Biotop nicht zu befürworten und müsste entsprechend ausgeglichen werden. Lediglich bei der Variante 2 könnte es möglich sein, den Weg bei baumfreien Grünabschnitten des Biotops nach unten zu führen, um so den Eingriff so gering wie möglich zu halten.

In dem im RIS beiliegenden Lageplanausschnitt sind die drei untersuchten Varianten dargestellt.

Variante 1:
Die Variante 1 (blaue Darstellung) verläuft im Bereich der aktuellen Planung. Hier muss ein Höhenunterschied von ca. 5,90 m überbrückt werden. Die kann aufgrund der Platzverhältnisse nur über eine Treppenanlage erfolgen. Eine Ausführung mit Rampen und Zwischenpodesten kann nur mit enormen Eingriffen in die Biotopfläche realisiert werden.

Variante 2:
Bei der Variante 2 (orange Darstellung) wurde der geplante Weg auf den vorgesehenen Grasweg entlang der Grundstücke 50-52 verlegt. Die Linienführung erfolgt bis zur südlichen Baugebietsgrenze und soll dann zu der Spielplatzfläche gezogen werden. Der zu überbrückende Höhenunterschied beträgt hier immer noch ca. 4,50 m. Hier kann ebenfalls nur mit einer Treppenanlage der Unterschied überbrückt werden.

Es wurde untersucht den Weg ab dem Grenzversatz (südliche Seite Grundstück 52) schleifend über die Böschung nach unten zu verziehen. Die hätte ebenfalls groß Eingriffe in das bestehende Gehölz zur Folge. Zudem ergeben sich Längsneigungen von über 25%.

Variante 3:
Die dritte Variante (grün) wurde außerhalb des derzeitigen Geltungsbereiches untersucht, da die Böschungshöhen sich in südlicher Richtung verkleinern. Im Bereich des Geländeschnittes 3 beträgt der Höhenunterschied immer noch ca. 3,60 m. Auch hier sind Eingriffe in das bestehende Gehölz notwendig und es ergeben sich hohe Längsneigungen im Weg.

Variante 4:
Auf eine fußläufige Wegeverbindung zwischen den beiden Baugebietsteilen durch das Biotop hindurch wird gänzlich verzichtet.
Aufgrund der Tatsache, dass die Höhenunterschiede nur mit einer Treppenanlage überwunden werden können, stellt dies für die Zielbenutzergruppe (Eltern mit Kinderwägen, Radfahrer, Nutzung von Rollatoren etc.) ein echtes Hindernis dar. Der Eingriff in den Gehölzbestand (amtlich kartiertes Biotop) ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes zudem kritisch zu sehen, da sämtliche Eingriffe (die bei der Anlage von Treppenanlagen recht deutlich ausfallen dürften und so in das Wurzelwerk der Bäume eingreifen) entsprechend auszugleichen sind. Das Spielplatzgelände kann über die bestehende Straße „Schelmengrund“ vollumfänglich erreicht werden. Bei Erschließung des nächsten Bauabschnittes bietet sich die Einplanung einer Zuwegung zum Spielplatzareal deutlich besser an.

Beschluss

Auf den Bau einer fußläufigen Wegeverbindung zwischen den beiden Baugebietsteilen wird gänzlich verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr