Stellungnahme:
Für den Bereich des Seniorenbeauftragten des Landkreises Pfaffenhofen werden für Bebauungsplan Nr. 42 Schelmengrund- 2. Bauabschnitt" keine Bedenken erhoben.
Folgende Punkte sollten jedoch berücksichtigt werden:
- Eine gut erreichbare Nahversorgungsinfrastruktur ist u.a. mit den ansässigen Supermärkten, Bäckern, Metzgern und verschiedener Getränkemärkte gegeben. Bei der Entwicklung dieses Baugebietes ist sicherzustellen, dass diese Nahversorgungsinfrastruktur aufrecht erhalten bleibt.
- Bei den Planungen ist darauf zu achten, die Umgebung (Straßenverläufe, Plätze, Gehwege und Fahrradwege) hindernisarm (barrierefrei) zu gestalten. Hierauf sollte auch bei künftigen Planungen geachtet werden.
- Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist anzudenken. Bei den Planungen ist ein barrierefreier Gehweg mit Überquerungshilfe und ein barrierefreier Zustieg in den Bus mit anzudenken.
- Für geplanten Geschoßwohnungsbau wird angeregt, diesen barrierefrei und mit senioren- und behindertengerechten Wohnungen auszuführen.
Abwägung:
Zu 1):
Mit der Entwicklung der Bebauung erhält der Nahversorger eine Aufwertung durch zusätzlichen Bedarf der zukünftigen Bewohner. Die Erreichbarkeit aus dem neuen Baugebiet ist gewährleistet.
Zu 2):
Bei der Planung der Erschließungswege wird in der Regel darauf geachtet, Höhenunterschiede barrierefrei zu gestalten, lediglich bei der Wasserführung entlang der Fahrbahn sind höhere Bordsteine („Homburger Kante“ mit 3 cm Höhenunterschied) erforderlich für eine geordnete Niederschlagswasserableitung und damit zum Schutz der Grundstückseigentümer vor Niederschlagswassereintrag. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die meisten Straßen eine Steigung von 6° überschreiten werden und damit keine durchgängige barrierefreie Verkehrsraumgestaltung erzielt werden kann. Dies ist aufgrund des steilen Nordhangs unvermeidbar.
Zu 3):
Die Gemeinde plant aktuell keine neue Bushaltestelle im oder in der Nähe des Gebietes. Dennoch wird versucht, die Mobilität über anderweitige Angebote (E-Carsharing, Seniorentaxi, etc.) zu verbessern. Entsprechende Pilotprojekte wurden in der Gemeinde bereits angestoßen bzw. getestet.
Zu 4):
Bei Geschosswohnungsbauten ist gemäß den Vorgaben der BayBO ein Teil der Wohnungen barrierefrei zu errichten. Die Erfahrung zeigt, dass diese Bauweise für die meisten Bauträger inzwischen Standard ist. Die Gemeinde sieht daher nicht das Erfordernis einer detaillierten Festsetzung.