Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
- Straßen, Flächen für die Feuerwehr
Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, der Kurvenradiuskrümmung usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 Tonnen (Achslast 10 Tonnen) ausgelegt sein. Sollte es sich um eine Stichstraße handeln, ist an deren Ende ein Wendehammer mit einem Durchmesser von mindestens 21 Meter erforderlich. Die „Richtlinie über die Flächen für die Feuerwehr" ist als Mindestanforderung zu betrachten.
Wenn Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr auf privaten Grundstücken erforderlich sind, ist darauf zu achten, dass die Flächen die notwendige Traglast aufweisen. Schotterrasen ist für die Herstellung der Flächen nicht zulässig. Auch hier ist die „Richtlinie über die Flächen für die Feuerwehr" zu beachten. Flächen für die Feuerwehr sind mit Hinweiszeichen nach DIN 4066, Größe 3, zu beschildern.
- Löschwasserbedarf
Es wird eine Löschwasserleistung von 800 l/min (48 m³/h) für die Dauer von mindestens 2 Stunden benötigt. Diese kann durch das öffentliche Hydranten Netz sowie über offene Gewässer, Zisternen oder ähnlichem sichergestellt werden. Auf Punkt 1.3 der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wird verwiesen. Wird der Löschwasserbedarf rein aus dem öffentlichen Hydranten Netz abgedeckt, ist die Löschwasserversorgung durch die Gemeinde bzw. das WVU zu bestätigen. Für die Entnahme aus offenen Gewässern, Zisternen etc. ist eine Löschwasserentnahmestelle für die Feuerwehr vorzusehen. Die Zufahrt sowie die Aufstell- und Bewegungsfläche ist gemäß der „Richtlinie der Flächen für die Feuerwehr" auszuführen und nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Die Ausführung der Löschwasserversorgung ist mit dem Unterzeichner abzustimmen.
Abwägung:
In der Regel handelt es sich langfristig um Erschließungsstraßen ohne Wendehammer. So handelt es sich bei dem Wendehammer bei Parzelle 52 lediglich um eine provisorische Anlage, die bei Fortsetzung der Straßenführung im nächsten Bauabschnitt hinfällig wird. Im Osten und Westen des Wendehammers erfolgt keine Wohnbebauung (freie, unbebauter Übergang zur landwirtschaftlichen Flur). Lediglich die Gebäude 11, 12 und 13 werden über Stichstraßen mit einer Länge unter 50 m erschlossen. Die Hinweise beziehen sich auf die jeweilige Bauausführung.
Der gesetzliche Grundschutz für eine Löschwasserleistung von 800 l/min. (48 m³/h) für die Dauer von mindestens 2 Stunden kann durch die Wasserversorgung Waaler Gruppe gewährleistet werden. Ein darüberhinausgehender Bedarf (Einzelhäuser mit 4 Vollgeschossen mit Löschwasserbedarf von 96 m³/h für die Dauer von min. 2 Stunden) ist durch den jeweiligen Bauherrn/Grundstückseigentümer selbst auf dem Grundstück zur Verfügung stellen. Ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan wird aufgenommen.
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und der Hinweis bezüglich der Löschwassersicherstellung ergänzt. Eine sonstige Änderung an der Planung wird nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr