Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Fl.Nr. 273/2, Gemarkung Rohrbach *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 08.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 273/2 Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Der Antragsteller plant die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle (Grundmaße 30 x 15 m) zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen/Geräten.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen den geplanten Standort.
Die Erschließung ist nur teilweise gesichert. Das Grundstück liegt an der Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach - Fahlenbach an. Die Herstellung einer Grundstückszufahrt geht zu Lasten des Bauherrn. Eine Erschließung an das gemeindliche Wasser- und Abwassernetz ist nicht vorhanden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.04.2021 15:05 Uhr