Errichtung eines Kaltwintergartens, Fl.Nr. 242/91, Gemarkung Burgstall (Moosächer 10) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 31.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2021 ö 3.8

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Moosäcker II“.

Der Bauherr plant die Beseitigung des bestehenden Balkons und die Errichtung eines Kaltwintergartens (Grundmaße 6 x 3,50 m, Pultdach mit 3° Dachneigung) an der bestehenden Doppelhaushälfte.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Pultdach mit 3° Dachneigung statt Satteldach mit 35 – 42° Dachneigung
  • Glasbedachung statt der festgesetzten ziegelroten Ton- oder Dachsteine
  • Glaswände anstatt der für Fassaden festgesetzten Gestaltung mit Putz, Beton oder Holzverschalung
  • Abstimmung der Gestaltung des Gebäudes mit dem Doppelhausnachbarn

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Der unmittelbar betroffene Eigentümer der Doppelhaushälfte hat dem Vorhaben zugestimmt. Zudem wurden im Baugebiet für Terrassenüberdachungen bereits Befreiungen von der Dachgestaltung erteilt. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 26 „Moosäcker II“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 09:11 Uhr