Vorstellung der Planentwürfe (Planungsbüro ist anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 06.07.2022 mit dem Projekt beschäftigt und hierzu die Beschlüsse zur Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung gefasst. Auf das Sitzungsprotokoll wird insoweit verwiesen. 

Für die Realisierung des „Sondergebietes Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) samt Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das anwesende Planungsbüro Schwarz aus München stellte die Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ einschließlich der 11. Flächennutzungs-Änderung vor. Frau Köppel vom gleichnamigen Landschaftsplanungsbüro stellte die Belange der Grünordnung vor. Die entsprechenden Entwürfe sind als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt. 

Es erfolgt der Hinweis, dass sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2022 im Bereich der Einmündung der Zuwegung in die Kreisstraße PAF 21 geringfügig verkleinert hat. Das geplante Sichtdreieck wird nicht planzeichnerisch festgesetzt, sondern lediglich als planzeichnerischer Hinweis aufgenommen. Die geringfügigen Teilflächen der Fl.Nrn. 260/20 und 751/6, Gemarkung Rohrbach, entfallen somit aus dem räumlichen BPL-Geltungsbereich. Der räumliche BPL-Geltungsbereich umfasst weiterhin die Fl.Nrn. 1769 und 1768/Tfl., Gemarkung Rohrbach. 

Fr. Köppel informierte über eine bereits stattgefundene Begehung des Areals durch eine ökologische Fachkraft. Es wurden hierbei – bis auf ein 2 Zauneidechsen im angrenzenden Waldstück – keine gefährdeten Arten auf dem Baugrundstück festgestellt. Dies lässt sich auf die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückführen. Es sind daher wohl nur geringfügige artenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden zur 2. Auslegung fertiggestellt und beigefügt. Der ökologische Ausgleich wird nach dem neuesten Leitfaden nach Wertpunkten berechnet und erbracht. Ein etwaiger Überschuss an Wertpunkten wird dem gemeindlichen Ökokonto gutgeschrieben.

Die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Details werden in einem separaten Durchführungsvertrag festgelegt, welcher zu gegebener Zeit vom Gemeinderat zu genehmigen ist.

Dokumente
11. FNP-Änderung_Begründung (Stand: GRS 14.09.2022) (.pdf)
11. FNP-Änderung_Planzeichnung (Stand: GRS 14.09.2022) (.pdf)
BPL Nr. 48_Begründung (Stand: GRS 14.09.2022) (.pdf)
BPL Nr. 48_Planzeichnung (Stand: GRS 14.09.2022) (.pdf)
BPL Nr. 48_VEP (Stand: GRS 14.09.2022) (.pdf)

Datenstand vom 27.10.2022 15:39 Uhr