Beschluss über Einführung der Arbeitsmarktzulage und über Gebührenanpassungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Gemeinderat haben sich in den letzten Wochen in mehreren Sitzungen mit der Personalsituation und deren Lösungsansätzen befasst. In der Sitzung vom 12.12.2022 wurden die Beschlüsse gefasst, dass
a) die Arbeitsmarktzulage zum 01.02.2023 für die pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte, einschließlich der Leiterinnen und Stellvertreterinnen, in den kommunalen Kindertagesstätten in Rohrbach eingeführt werden soll. Diese Zulage sollte zunächst bis 31.08.2025 befristet werden.
b) die zusätzlichen Kosten aus der Zahlung einer Arbeitsmarktzulage auf die Elterngebühren zum 01.02.2023 umgelegt werden sollen. 

Vor der heutigen Beschlussfassung wurden zwischenzeitlich die vorgeschriebenen Anhörungen der Elternbeiräte der beiden Kindertagesstätten, die unter der Trägerschaft der Gemeinde Rohrbach stehen, und zusätzlich auch der Elternbeirat des kirchlichen Kindergartens Löwenzahn durchgeführt. Die Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt. Grundsätzlich erklären sich die Elternbeiräte mit der Einführung der Arbeitsmarktzulage einverstanden. Ebenso mit der Umstellung der Zahlungsweise auf 12 Monatsbeiträge. Die vorgesehene Umlegung der kompletten Mehrkosten aus der Arbeitsmarktzulage auf die Elterngebühren wurde abgelehnt. Zum Teil wurde eine Mitfinanzierung dieser Mehrkosten durch die Gemeinde gewünscht. Der Elternbeirat der Kinderkrippe hat die Gebührenerhöhung komplett abgelehnt.

Die Verwaltung hat im Nachgang zur Gemeinderatssitzung vom 12.12.2022 die Höhe der Arbeitsmarktzulage konkreter berechnet und die sich daraus ergebenden Mehrkosten auf die Elterngebühren umgerechnet. Nach diesen Berechnungen betragen die Mehrkosten aus der Arbeitsmarktzulage
a) in der Krippe ca. 60.000 €, was zu einer Erhöhung der bisherigen Gebühren um 28,3% führt
und
b) im Kindergarten ca. 50.000.€, was zu einer Erhöhung der bisherigen Gebühren um ca. 38,2 % führt.

In den, in der Anlage („Vorlage für Elternbeirat“) dargestellten Tabellen sehen Sie die aktuellen Gebühren bei 11 Monatsbeiträgen. Die blau hinterlegte Tabelle zeigt die Umrechnung der derzeitigen Gebührensätze auf 12 Monate. Diese „blaue Tabelle“ war die Ausgangslage für die Berechnung der oben genannten Gebührenerhöhungen. Die neuen Gebühren ab dem 01.02.2023 sind in der gelb hinterlegten Tabelle dargestellt. 
In einer weiteren Anlage („Vorlage für Fraktionsspr.- Vergleich Kita-Gebühren Landkreis“) finden sie die Gegenüberstellung mit den Gebühren anderer Landkreisgemeinden. Aus unseren Rückfragen hat sich ergeben, dass die Kommunen, die die Arbeitsmarktzulage bereits vor uns eingeführt haben, die Mehrkosten bis dato (noch) nicht auf die Gebühren umgelegt haben. Dies ist beim Vergleich zu berücksichtigen.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben sich sehr intensiv mit den Gebührenerhöhungen und den Stellungnahmen der Elternbeiräte befasst. Bei der Meinungsbildung der Ausschussmitglieder wurde auch berücksichtigt, dass 
a) den Eltern/Erziehungsberechtigten zur Entlastung der Kinderbetreuungskosten gezielt staatliche Hilfen bezahlt werden. Hierzu zählen insbesondere
aa) für Kinder ab dem dritten Lebensjahr wird ein staatlicher Zuschuss zu den Gebühren von 100 € monatlich bezahlt. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Kindergarteneltern zum Teil gar keine Gebühren oder nur einen sehr kleinen Gebührenanteil selber tragen mussten. 
bb) im Krippenbereich gibt es, abhängig vom Einkommen, den staatlichen Zuschuss von 100 € monatlich als sog. Krippengeld. 
cc) zusätzlich gewährt der Freistaat Bayern den Eltern für jedes Kind im ersten und zweiten Lebensjahr 250 Euro monatlich als Familiengeld, ab dem dritten Kind 300 Euro monatlich. Dies führt zu einer sehr deutlichen Entlastung bei den Krippengebühren.

b) die Gemeinde nur für den Betrieb der beiden kommunalen Kindertagesstätten bereits mit eigenen Zahlungen in Höhe von ca. 1 Mio € aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Das wurde als ein starkes finanzielles Engagement der Gemeinde zur Kinderbetreuung gesehen, dass bei der Beurteilung aller Umstände mitbetrachtet werden muss. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die jetzt vorgesehene Gebührenerhöhung nur die Mehrkosten der von allen befürworteten Arbeitsmarktzulage ausgleicht. Der finanzielle Beitrag der Gemeinde von 1 Mio € bleibt auch nach der Gebührenerhöhung weiterhin bestehen.

In der Gesamtabwägung aller Argumente und Fakten waren sich die Ausschussmitglieder einig, dass die Gebührenerhöhungen aus den Mehrkosten der Arbeitsmarktzulage in voller Höhe auf die Betreuungsgebühren umzulegen sind. Die Gebührenerhöhungen sind deutlich, aber in Anbetracht der staatlichen Zuschüsse für die Betreuungskosten und des bereits sehr starken finanziellen Engagements der Gemeinde zu den Kosten der Kindertagesstätten wurde dies als vertretbar gesehen. Letztlich kostet künftig eine qualifizierte Kinderbetreuung in der Krippe ca. 2,30 € bis 2,40 € pro Stunde, im Kindergarten zwischen 0,80 € bis 1,20 € pro Stunde.  Um in Einzelfällen finanzielle Härten zu vermeiden, wurde entschieden, dass diese kurzfristige und deutliche Gebührenerhöhung, ausnahmsweise eine Herabbuchung rechtfertigt. Herabbuchungen sind nach der Kindertageseinrichtungensatzung grundsätzlich nicht möglich.

Im Planansatz für das Haushaltsjahr 2023 ergeben sich folgende Zahlen (die Gebührenerhöhungen sind bereits eingerechnet):


Sternschnuppe
Sonnenschein
Gesamtausgaben
1.282.000

1.097.000






Einnahmen




Staatszuschuss
572.000
44,6 %
489.000
44,6 %
Elterngebühren
77.000
  6,0 %
215.000
19,6 %
= kommunaler Anteil
633.000
49,4 %
393.000
35,8 %

Beschluss 1

Die Arbeitsmarktzulage wird zum 01.02.2023 für die pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte, einschließlich der Leiterinnen und Stellvertreterinnen, in den kommunalen Kindertagesstätten in Rohrbach eingeführt. Diese Zulage wird zunächst bis 31.08.2025 befristet. Für die Zeit danach wird die Situation rechtzeitig evaluiert. Die Arbeitsmarktzulage soll 10 v.H.  des Tabellenbetrages der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe für Vollzeitbeschäftigte betragen. Für Teilzeitbeschäftigte wird sie anteilig bezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Kindertagesstätten wird zum 01.02.2023 in voller Höhe auf die Elterngebühren umgelegt Die Zahlung der Elterngebühren wird ab dem 01.02.2023 auf 12 Monatsbeiträge umgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.02.2023 15:03 Uhr