Beschluss über: Vergabemodalitäten für Grundstücksverkäufe 2023 im Baulandmodell im BG Schelmengrund, 2. BA *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 5.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022 wurde die Vergabe der Parzellen im Baugebiet Schelmengrund, 2. Bauabschnitt aufgeteilt bedarfsgerecht auf mehrere Etappen beschlossen. Im Jahr 2024 sollten vorbehaltlich einer aktuellen Prüfung des Marktpreises im Haupt- und Finanzausschuss 9 Einfamilienhaus- und 4 Doppelhausgrundstücke im Baulandmodell vergeben werden. Geplant war hierbei die Veröffentlichung der Grundstücksverkäufe mit anschließender Bewerbungsphase für Mitte 2023.

Nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2023 soll die beschlossene Anzahl an Grundstücken aufgrund der aktuellen Haushaltssituation bereits im Jahr 2023 verkauft werden. Wegen einer Änderung im Umlegungsverfahren wurden die einzelnen Parzellen auch bereits vermessen. Die Ausschreibung und Vergabe soll baldmöglichst erfolgen.

Sowohl die zum Verkauf in 2023 vorgesehenen Grundstücke als auch der Verkaufspreis wurden im Haupt- und Finanzausschuss vorbesprochen.

Vorgesehen ist die Vergabe der Fl.Nrn. 2122, 2124, 2126, 2153, 2163, 2169, 2173, 2174 und 2178, je Gem. Rohrbach (laut Bebauungsplan nur Einzelhäuser zulässig) und der Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach (laut Bebauungsplan Einzel- und Doppelhäuser zulässig). Die Lage der Grundstücke ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Vergabe der Grundstücke im Baulandmodell für 325,00 €/m² zzgl. der voraussichtlichen Kosten aus dem Erschließungsvertrag in Höhe von 178,25 €/m² und der sonstigen Nebenkosten.
Beim Verkaufspreis wurde die übliche Ermäßigung von 20 % im Baulandmodell berücksichtigt. Die Berechnung ist dem TOP beigefügt.
In den zu erstattenden Kosten aus dem Erschließungsvertrag sind bereits die Herstellungsbeiträge für die Entwässerung, die Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung (jeweils für das Grundstück und ein Drittel fiktive Geschossfläche) und die Grundstücksanschlusskosten enthalten.

Seitens der Verwaltung ist – analog zum Verfahren im BG „An der Ossenzhausener Str.“ in Waal – eine Veröffentlichung der geplanten Vergabe an den Amtstafeln, im Gemeindeblatt und auf der gemeindlichen Homepage vorgesehen. Es ist zu diskutieren, ob für eine größere Reichweite auch eine Veröffentlichung in der Zeitung oder auf ImmoScout24 erfolgen soll. Die Bewerbungsphase soll ca. 1 Monat betragen. Die geplante Zeitschiene ist (nichtöffentlich) beigefügt.

Die Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach können laut Bebauungsplan wie oben ausgeführt mit einem Einzelhaus oder mit Doppelhäusern bebaut werden. Es ist noch zu klären, ob die Käufer zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte verpflichtet werden sollen (analog zum Baugebiet in Waal).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der Grundstücke Fl.Nr. 2108, 2109, 2111, 2112, 2122, 2124, 2126, 2153, 2163, 2169, 2173, 2174 und 2178, je Gem. Rohrbach im Jahr 2023 im Baulandmodell für 325,00 €/m² zzgl. der voraussichtlichen Kosten aus dem Erschließungsvertrag in Höhe von 178,25 €/m² und der sonstigen Nebenkosten. Auf den Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach muss jeweils eine Doppelhaushälfte errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 08:06 Uhr