Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats - Vertretung in den Ausschüssen und Richtigstellung § 13 der Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung vom 24. Mai 2023 wurden unter Bekanntgaben und Anfragen die verschiedenen Möglichkeiten der Vertretung in den Ausschüssen diskutiert. Der Auftrag an die Verwaltung war die Vertreter der Vertreter in den verschiedenen Gremien namentlich abzufragen und die entsprechenden Beschlüsse zur Bestimmung der neuen Ausschuss-Besetzung mit Vertreterfunktion herbeizuführen. 

Lediglich die FW-Fraktion hat weitere Stellvertreter namentlich benannt. Von der CSU/BGR-Fraktion kam keine Rückmeldung.

Bei der Abfrage der potenziellen Personen kam schließlich von der SPD-Fraktion die Frage auf, ob diese gewünschte Nachbesetzung praktikabel erscheine. Es könnten Konstellationen entstehen, dass eine Person zwei Ausschussmitglieder vertreten müsste, dies rechtlich aber unzulässig wäre und im Ausschuss ein Ausschussplatz nicht besetzt würde.   

Zur Verdeutlichung der Thematik wurde eine Präsentation ausgearbeitet, auf diese darf verwiesen werden. 

Die Verwaltung schlägt daher eine Stellvertreterreihenfolge vor, so dass der § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Rohrbach wie folgt geändert werden sollte: 

„Für die Mitglieder eines Ausschusses werden für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag stellvertretende Mitglieder in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.“

Zudem sollte der § 13 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Rohrbach berichtigt werden. 

„Der Gemeinderat ist in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung über Entscheidungen nach Ziffer 1 a zu informieren.“

Dieser Satz steht nun in § 13 Abs. 2 Nr. 2 nach den Ausführungen des Buchstaben b, aber richtig wäre es in § 13 Abs. 2 Nr. 1 nach den Ausführungen des Buchstaben b anzugliedern.  

Der Entwurf der 2. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Rohrbach a.d. Ilm (Geschäftsordnung – GeschO) liegt als Anlage bei. Die Änderungen sind in rot eingefärbt. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 2. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Rohrbach (Geschäftsordnung – GeschO in der vorliegenden Fassung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2023 08:08 Uhr