Datum: 11.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportheim Gambach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.07.2023
2 Solarpark Gambach
2.1 Vorstellung der Planung (Planungsbüro Neidl ist anwesend)
2.2 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
2.2.1 Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
2.2.2 Billigung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes
2.2.3 Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
2.3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 "Solarpark Gambach"
2.3.1 Aufstellungsbeschluss
2.3.2 Billigung des Bebauungsplanentwurfes
2.3.3 Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
3 Seniorenzentrum Rohrbach
3.1 Allgemeines zum Projektvorhaben (Projektentwickler ist anwesend)
3.2 Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 "Seniorenzentrum Rohrbach" (Standort Kirchenweg) vom 10.12.2019
3.3 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
3.3.1 Beschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
3.3.2 weiteres Vorgehen
3.4 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 "Seniorenzentrum Rohrbach"
3.4.1 Aufstellungsbeschluss
3.4.2 weiteres Vorgehen
4 Abstimmung weiteres Vorgehen zum Gemeindeentwicklungskonzept
5 Neubau Hochbehälter St. Kastl; Beschluss über (Teil-)Abbruch des alten Hochbehälters
6 Erlass Vorkaufsrechtssatzung Fahlenbach
7 Grundsatzbeschluss zur barrierefreien Erschließung des Dachgeschosses im Kinderhaus Tabeki
8 Förderung Radweg Rohrbach - Waal
9 Bekanntgabe eines Investitionszuschusses an den SC Gambach im Rahmen der Sportförderrichtlinien
10 Annahme von Zuwendungen - Hutspenden Sommerkonzerte
11 Beschluss des Fundtierkostenpauschalvertrags
12 Antrag aus Bürgerversammlung: Erweiterung des Leinenzwanges auf das gesamte Gemeindegebiet - rechtliche Beurteilung
13 Neubesetzung der Ausschüsse - Herbeiziehung der Stellvertreterreihenfolge
14 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
15 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2023 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Solarpark Gambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2
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2.1. Vorstellung der Planung (Planungsbüro Neidl ist anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.05.2023 dem Projekt bereits grundsätzlich zugestimmt. Als nächster Schritt sind die erforderlichen Beschlüsse zur Bauleitplanung (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) zu fassen. Das beauftragte Planungsbüro stellte hierzu das Projekt in der Sitzung vor. 

Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung sind als Anlage zu diesem TOP im RIS bereitgestellt. Die Details des Projektes werden in einem separaten Vorhabens- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan sowie einem Durchführungsvertrag festgelegt.

Die anfallenden Planungs- und Verfahrenskosten hat der Vorhabensträger zu tragen. Dieser hat sich hierzu per städtebaulichen Vertrag bereit erklärt.

Dokumente
Download ENTWURF_12. FNP-Änd._Solarpark Gambach_Planzeichnung (Stand: GRS v. 05.10.2023).pdf
Download ENTWURF_12. FNP-Änd._Solarpark Gambach_Begründung und UB (Stand: GRS v. 05.10.2023).pdf
Download ENTWURF_BPL Nr. 50_Solarpark Gambach_Bebauungsplan (Stand: GRS v. 11.10.2023).pdf
Download ENTWURF_BPL Nr. 50_Solarpark Gambach_VEPL (Stand: GRS v. 11.10.2023).pdf
Download ENTWURF_BPL Nr. 50_Solarpark Gambach_Begründung und UB (Stand: GRS v. 11.10.2023).pdf

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2.2. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2.2
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2.2.1. Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2.2.1

Sachverhalt

Für den geplanten „Solarpark Gambach“ (siehe Verfahren zur „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Gambach“) auf den Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75, Gemarkung Gambach, bedarf es der Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach in Form der 12. Änderung. 

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt. Die vorstehend bezeichneten Grundstücke sind bisher als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit entsprechender Eingrünung (Ausgleichsfläche) dargestellt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im bezeichneten Umfang für die Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75, Gemarkung Gambach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Dokumente
Download Bekannt. Änderungsbeschluss + Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1_Lageplan.pdf

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2.2.2. Billigung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2.2.2

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf samt Begründung und Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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2.2.3. Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2.2.3

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer amtlichen Bekanntmachung an den Amtstafeln erfolgen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 "Solarpark Gambach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2.3
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2.3.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2.3.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 

„Solarpark Gambach“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 64 und 73 der Gemarkung Gambach
im Osten:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 79, Gemarkung Gambach
im Süden:
durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 62 und 57 der Gemarkung Gambach sowie durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 75 der Gemarkung Gambach 
im Westen:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 68, Gemarkung Gambach, der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 63, Gemarkung Gambach sowie der Kreisstraße PAF 21 (Fl.Nr. 179, Gemarkung Gambach)

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Dokumente
Download Bekannt. Aufstellungsbeschluss + Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1_Lageplan.pdf

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2.3.2. Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2.3.2

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf samt Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht mit den unter TOP 2.1 vorgebrachten Änderungen und Anregungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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2.3.3. Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2.3.3

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer amtlichen Bekanntmachung an den Amtstafeln erfolgen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Seniorenzentrum Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 3
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3.1. Allgemeines zum Projektvorhaben (Projektentwickler ist anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Als Standort des geplanten Seniorenzentrums wurde der freie Bereich östlich der Mißbergstraße (gegenüber Kindergarten Sternschnuppe) ausgewählt. Der anwesende Projektentwickler Hr. Stiegler erläuterte das Bauvorhaben anhand von Plänen.

Es wurde eine Bedarfsanalyse für Orte unter 10.000 Einwohner durchgeführt, bei dem sich ein Bedarf für Rohrbach ergeben hat. Es liegen Interessensbekundungen von potentiellen Investoren und Betreibern vor. Voraussetzung für ein Tätigwerden dieser ist der Startschuss der erforderlichen Bauleitplanung. 

Das Projekt basiert auf 3 Säulen:
  • Stationäre Pflege mit 78 Plätzen
  • Betreutes Wohnen bzw. Service-Wohnen (32 Wohnungen)
  • Tagespflege/Kurzzeitpflege (ca. 20 Plätze)

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3.2. Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 "Seniorenzentrum Rohrbach" (Standort Kirchenweg) vom 10.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3.2

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 10.12.2019 wurde ursprünglich der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Seniorenzentrum Rohrbach“ am Standort „Kirchenweg“ (betreffend die Fl.Nr. 214/1, Gemarkung Rohrbach) im Verfahren nach § 13 b BauGB gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde mit Anschlag an den Amtstafeln am 17.12.2019 öffentlich bekanntgemacht. 

Nachdem sich für den Standort des geplanten Seniorenzentrums Rohrbach nunmehr ein neuer Standort in der „Mißbergstraße“ gefunden hat (siehe TOP 3.2 und 3.3), ist das gestartete Bebauungsplanverfahren Nr. 46 „Seniorenzentrum Rohrbach“ hinfällig, so dass der gefasste Aufstellungsbeschluss formell wieder aufzuheben ist. Die Verfahrensnummer „46“ wird folglich frei und kann im anstehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr. 46 „Seniorenzentrum Rohrbach“ am Standort „Mißbergstraße“ (siehe TOP 3.2 und 3.3) neu aufgegriffen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat hebt dem am 10.12.2019 gefassten Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Seniorenzentrum Rohrbach“ am Standort „Kirchenweg“ (betreffend die Fl.Nr. 214/1, Gemarkung Rohrbach) auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Dokumente
Download Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 46 "Seniorenzentrum Rohrbach" (Standort Kirchenweg).pdf

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3.3. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3.3
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3.3.1. Beschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3.3.1

Sachverhalt

Für das geplante „Seniorenzentrum Rohrbach“ (siehe Verfahren zur „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Seniorenzentrum Rohrbach“) bedarf es der Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach in Form der 13. Änderung. 

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1123, 1124/Tfl., 296/24 und 296/23 Tfl. der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt. Die vorstehend bezeichneten Grundstücke sind bisher teilweise als Wohnbauflächen samt öffentlicher Grünflächen (Ortsrandeingrünung), Verkehrsfläche (Straße) sowie ansonsten als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Wohnen - Seniorenzentrum“ (i.S. von   § 11 Abs. 2 BauNVO) mit entsprechender Eingrünung und erweiterter Verkehrsfläche dargestellt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im bezeichneten Umfang für die Grundstücke Fl.Nrn. 1123, 1124/Tfl., 296/24 und 296/23 Tfl. der Gemarkung Rohrbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan räumlicher Geltungsbereich 13. FNP-Änderung.pdf

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3.3.2. weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3.3.2

Sachverhalt

Als nächster Schritt steht die Ausarbeitung eines FNP-Änderungsentwurfes samt erforderlicher Verfahrensunterlagen an. Dieser wird zu gegebener Zeit im Gemeinderat zur Billigung eingebracht. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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3.4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 "Seniorenzentrum Rohrbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3.4
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3.4.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3.4.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 

„Seniorenzentrum Rohrbach“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die südlichen Grundstücksgrenzen der öffentlichen Verkehrsflächen Fl.Nrn. 297/2 und 1120/4, Gemarkung Rohrbach sowie der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1123, Gemarkung Rohrbach
im Osten:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 1139/2, Gemarkung Rohrbach
im Süden:
durch den Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 296/23 Tfl. (Mißbergstraße), der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 296/24, Gemarkung Rohrbach sowie der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1124/Tfl., Gemarkung Rohrbach
im Westen:
durch die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 296/23 Tfl. (Mißbergstraße)

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1123, 1124/Tfl., 296/24 und 296/23 Tfl. der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung und erweiterter Verkehrsfläche für die Errichtung eines Seniorenzentrums („Sondergebiet Wohnen - Seniorenzentrum“) festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan räumlicher Geltungsbereich BPL Nr. 46 Seniorenzentrum Rohrbach.pdf

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3.4.2. weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3.4.2

Sachverhalt

Als nächster Schritt steht die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes samt erforderlicher Verfahrensunterlagen an. Dieser wird zu gegebener Zeit im Gemeinderat zur Billigung eingebracht. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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4. Abstimmung weiteres Vorgehen zum Gemeindeentwicklungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Nachdem bereits der erste angesetzte Workshop-Termin im Juni 2023 mangels Teilnehmer entfallen ist, musste der Termin am Freitag 29.09.2023 aus Mangel an Teilnehmern (4 Gemeinderäte waren anwesend) abgebrochen werden.  

In den 3 geplanten Workshops sollen auf Basis der Bestandsaufnahme konkrete Maßnahmen für die Ortsteile sowie für Rohrbach erarbeitet und abschließend priorisiert werden. 
Die Teilnahme aller Gemeinderäte ist wichtig, da letztlich der Gemeinderat dem erarbeiteten Konzept zustimmen muss.

Nachdem bisher wenig Interesse zu vernehmen ist, soll das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Folgende Optionen stehen zur Auswahl:
  • Die Planer mit Unterstützung der Verwaltung legen die Maßnahmen und Priorisierung fest 
  • Ein Arbeitskreis wird gebildet und erarbeitet die Maßnahmen mit Priorisierung
  • Alle Gemeinderäte erarbeiten gemeinsam die Maßnahmen mit Priorisierung
  • Das GEK wird abgebrochen – eigentl. keine Option da die Förderung für die bereits geleistete Arbeit entfällt.

Nächster Workshop-Termin ist für Freitag, 24.11.2023 von 14 bis 18 Uhr geplant. Weitere Termine sind für Januar / Februar 2024 vorgesehen. 
Terminvorschläge alternativ zu den Freitags-Terminen können gerne mit den Planern abgestimmt werden. 

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5. Neubau Hochbehälter St. Kastl; Beschluss über (Teil-)Abbruch des alten Hochbehälters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge des Bauantragsverfahrens für den neuen Hochbehälter in St. Kastl hat sich die Gemeinde Rohrbach zum Rückbau des „alten“ Behälters verpflichtet. Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Abrissarbeiten wurden wir vom zuständigen Ingenieurbüro Kienlein darauf hingewiesen, dass ein vollständiger Abriss sehr schwer realisierbar wäre. So wären aufgrund der vorgefundenen Bodenverhältnisse massive Eingriffe in die Nachbargrundstücke und die darauf befindlichen Bäume erforderlich. Alternativ würden 12 Meter hohe Spundwände zum Einsatz kommen müssen. Diese können allerdings nicht eingebaut werden, da das Gelände nicht mit den erforderlichen Maschinen befahren werden kann. Nach mehreren Gesprächen und Ortsterminen mit / durch das Landratsamt Pfaffenhofen gibt es jetzt folgende Möglichkeiten für uns:

Vonseiten des Landratsamtes Pfaffenhofen wird auf die vollständige Beseitigung des Hochbehälters verzichtet. Die Beseitigung des sichtbaren (Eingangs-)Gebäudes muss jedoch erfolgen, wenn keine - mit dem Landratsamt abgestimmte und durch dieses freizugebende - Nachnutzung erfolgt. Die Nachnutzung muss bis Ende 2024 mit dem Landratsamt Pfaffenhofen abgestimmt sein. Die Zuwegungssituation und die Lage mitten im Wald muss bei der Art der Nachnutzung berücksichtigt werden. 

Die Verwaltung hat bereits seit dem Beschluss über einen Neubau über mögliche Nachnutzungen des Bestandsgebäudes beratschlagt. Es konnte aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten keine sinnvolle Nachnutzung gefunden werden.

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den Behälter zeitnah abzubrechen und die Ausschreibung der Abrissarbeiten noch im Oktober zu starten, so dass eine Auftragsvergabe noch in diesem Jahr erfolgen kann.   


Beim Abriss gibt es folgende Möglichkeiten:
  1. Abriss des Eingangsgebäudes
  2. Abriss Eingangsgebäude inkl. Rohrkeller und Decke Hochbehälter, Durchlöchern Bodenplatte und Verfüllen

Für die Variante 1 ist mit Kosten in Höhe von 103.000 € zu rechnen, bei Variante 2 wird mit Kosten in Höhe von 145.000 € (jeweils netto) gerechnet. Auf die (nichtöffentliche) Anlage darf verwiesen werden.



Der Abriss ist mit einem Betrag von 208.000 € in der Berechnung der vorläufigen Verbesserungsbeiträge eingerechnet. 



§ 1 der Verbesserungsbeitragssatzung ist in jedem Fall zu überarbeiten. 

Beschluss

Der Bestandsbehälter soll in folgender Form abgebrochen werden: das Eingangsgebäude samt Betondecke wird abgebrochen und hinterfüllt (d.h. verfüllt). Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Erlass Vorkaufsrechtssatzung Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für das Areal zwischen der Rohrbacher Straße und dem Sportgelände in Fahlenbach besteht die Überlegung, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen. Als städtebauliche Gründe sprechen hierfür die Erweiterung einer städtebaulich geordneten, hochwasserangepassten Siedlungsstruktur mit Neustrukturierung und Verbesserung der wegemäßigen Erschließungssituation sowie Sicherung einer geordneten Fortentwicklung des Sportgeländes. Im Detail wird auf den im RIS beiliegenden Satzungsentwurf mit Begründung (Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Fahlenbach – Am Sportplatz“) verwiesen.

Mit der Sicherung eines Vorkaufsrechts hat die Gemeinde die Möglichkeit, vorgreifend auf eine Bauleitplanung entweder die Flächen zu erwerben oder per städtebaulichem Vertrag den Erwerber zur Erfüllung der gemeindlichen Planungsziele zu bewegen.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn (§ 26 BauGB):
1. der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist,
2. das Grundstück
a)  von einem öffentlichen Bedarfsträger für Zwecke der Landesverteidigung, der Bundespolizei, der Zollverwaltung, der Polizei oder des Zivilschutzes oder
b) von Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts für Zwecke des Gottesdienstes oder der Seelsorge gekauft wird,
3. auf dem Grundstück Vorhaben errichtet werden sollen, für die ein in § 38 genanntes Verfahren eingeleitet oder durchgeführt worden ist, oder
4. das Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 aufweist.

Abwendung des Vorkaufsrechts (§ 27 (1) BauGB):
Der Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder mit ausreichender Sicherheit bestimmbar ist, der Käufer in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist dementsprechend zu nutzen, und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 hierzu verpflichtet. Weist eine auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlage Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 auf, kann der Käufer die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn er diese Missstände oder Mängel binnen angemessener Frist beseitigen kann und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 zur Beseitigung verpflichtet. Die Gemeinde hat die Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 auf Antrag des Käufers um zwei Monate zu verlängern, wenn der Käufer vor Ablauf dieser Frist glaubhaft macht, dass er in der Lage ist, die in Satz 1 oder 2 genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Am 26.09.2023 fand hierzu eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern statt. 1. Bürgermeister Keck erklärte hierbei das Wesen einer Vorkaufsrechtssatzung und beantwortete die vorgebrachten Fragen. 

Dokumente
Download Entwurf Vorkaufsrechtssatzung "Fahlenbach – Am Sportplatz" (Stand: 26.05.2023).pdf
Download Entwurf Vorkaufsrechtssatzung "Fahlenbach – Am Sportplatz" (Stand: 26.05.2023)_Lageplan.pdf

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7. Grundsatzbeschluss zur barrierefreien Erschließung des Dachgeschosses im Kinderhaus Tabeki

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das zukünftige Kinderhaus Tabeki (ehemals Kindergarten Löwenzahn) ist nicht barrierefrei. Das KG und EG können jeweils von außen barrierefrei erreicht werden. Das DG, welches zukünftig eine Mehrzwecknutzung beinhalten soll (diverse Jugend- und Seniorengruppen, ggf. Veranstaltungen im ehemaligen Kirchenraum), ist nur über die Treppe zu erreichen.
Um das Dachgeschoss barrierefrei zu erreichen, wird vorgeschlagen, einen Plattformlift einzubauen. Dieser hat den Vorteil, dass sowohl ein Rollstuhlfahrer samt Rollstuhl, als auch ein gehbehinderter Mensch nach oben befördert werden kann.

Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten gegenübergestellt:
  1. Personenaufzug
    Der Einbau eines Personenaufzuges ist nur mit sehr hohen Kosten verbunden und bautechnisch in der aktuellen Phase nicht mehr realisierbar.
  2. Senkrechtplattformlift
    Der Einbau eines Senkrechtplattformlift ins Treppenauge ist vorstellbar und würde mit ca. 40.000,00 € (brutto) zuzgl. diversen Vorarbeiten zu Buche schlagen.
  3. Treppenlift
    Ein Treppenlift könnte am bestehenden Geländer hochgeführt werden. Die Kosten zum Einbau eines Treppen-Plattformlifts betragen ca. 22.000 € (brutto)

Zur Überprüfung ob ein Einbau möglich ist, wurden Planunterlagen samt Baubeschreibung an verschiedene Hersteller versandt. Die Möglichkeit eines Einbaus wurde bestätigt.

Hier ist eine Grundsatzentscheidung erforderlich, ob für das Kinderhaus zumindest eine teilweise Barrierefreiheit erreicht werden soll.

Die Mittel sind im Haushalt zusätzlich einzustellen.

Beschluss 1

Das Gebäude soll teilweise barrierefrei werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die beiden Varianten wie der Treppenlift und der Senkrechtplattformlift sollten von der Verwaltung bezüglich der Wartungskosten und der Benutzbarkeit im laufenden Betrieb durch andere Personen  überprüft werden. Der neue Sachverhalt sollte dem Gremium zur weiteren Entscheidung erneut vorgelegt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Förderung Radweg Rohrbach - Waal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für den Radweg Rohrbach – Waal wird mit Kosten in Höhe von ca. 305.089,39 € gerechnet, davon betragen die reinen Baukosten ca. 185.693,55 €.

Gefördert wird der Radweg nach der Kommunalrichtlinie mit 50 % der Baukosten. Grunderwerb, Planung und Ausgleichsflächen werden nicht gefördert.
Zwischenzeitlich haben wir auch den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten. Nach diesem beträgt die Förderung maximal 92.847,00 € (= 50 % der Baukosten). Die Aufträge müssten bis spätestens 30.06.2024 vergeben werden, ansonsten verliert der Zuwendungsbescheid seine Gültigkeit.

Nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden Radwege mit 75 % gefördert. Hier sind u.a. auch Planungskosten und Ausgleichsflächen förderfähig.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ wurde ursprünglich als mögliche Förderrichtlinie verworfen, da die Umsetzung bis zum 31.12.2023 hätte erfolgen müssen. Zudem wäre zunächst die Erstellung eines integrierten Verkehrskonzepts oder Radverkehrskonzepts notwendig gewesen.
Das Sonderprogramm wurde kürzlich bis Ende 2028 verlängert. Zudem wurde der Radweg Rohrbach – Waal in das kürzlich fertiggestellte Radverkehrskonzept des Landratsamtes aufgenommen und ist im Bayernnetz für Radler enthalten. Somit wäre eine Förderung des Radwegs über dieses Sonderprogramm nun grundsätzlich denkbar.
Aufgrund der deutlich attraktiveren Förderkonditionen wäre angedacht, einen Zuwendungsantrag nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ zu stellen. Hierfür sind zusätzliche Unterlagen notwendig, u.a. ein Sicherheitsaudit (Kosten ca. 1.000,00 €). Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern müsste der Zuwendungsantrag baldmöglichst gestellt werden, da das Sonderprogramm „Stadt und Land“ in der Vergangenheit bereits einmal überzeichnet war.
Wie viel Zeit für die Bearbeitung des Zuschussantrags eingeplant werden muss, kann seitens der Regierung von Oberbayern nicht abgeschätzt werden. Grundsätzlich besteht ein gewisses Restrisiko, dass der Zuwendungsantrag nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ abgelehnt wird und aufgrund langer Bearbeitungszeiten für diese eventuelle Ablehnung die o.g. Frist nach der Kommunalrichtlinie zur Vergabe der Aufträge nicht eingehalten werden kann und somit auch diese Förderung entfällt.

Eine Kombination der beiden Förderprogramme ist nicht möglich.

Die Kosten für den Wellblechdurchlass und Schotterweg (ca. 65.128,70 €) sind bei den o.g. Kosten nicht berücksichtigt, da der Wellblechdurchlass im Rahmen der Renaturierung des Rohrbächleins nach der RZWas gefördert wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beantragung einer Förderung nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ für den Radweg Rohrbach – Waal.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe eines Investitionszuschusses an den SC Gambach im Rahmen der Sportförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Der SC Gambach hat am 04.10.2023 einen Antrag auf Bezuschussung der vorgesehenen neuen Haustür für das Vereinsheim gestellt. Es wird mit Kosten in Höhe von 5.614,42 € gerechnet. Gemäß den Sportförderrichtlinien wird die Maßnahme mit 30 % bezuschusst. Die Zuständigkeit hierfür liegt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f der Geschäftsordnung beim 1. Bürgermeister. Aufgrund dessen wurde dem SC Gambach ein Zuschuss von maximal 1.684,33 € bewilligt.

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10. Annahme von Zuwendungen - Hutspenden Sommerkonzerte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Seit der letzten Beschlussfassung sind folgende Zuwendungen bei der Gemeinde Rohrbach eingegangen: 

Versch. Einzahler, Höhe 675,00 €, Sommerkonzert 23.07.2023 (Hubert Hofherr Septet)
Versch. Einzahler, Höhe 795,00 €, Sommerkonzert 06.08.2023 (Zydeco Aniie & The Swamp Cats)
Versch. Einzahler, Höhe 855,00 €, Sommerkonzert 20.08.2023 (Saralinda)
Versch. Einzahler, Höhe 1.270,00 €, Sommerkonzert 03.09.2023 (Hearts Club Band)
Versch. Einzahler, Höhe 310,00 €, Sommerkonzert 17.09.2023 (Motörschäden und Superblend)



Nähere Informationen können der anliegenden Zuwendungsliste (Nr. 16-20) entnommen werden.

Gemäß GR-Beschluss vom 07.12.2022 muss der Gemeinderat über die Annahme der Zuwendung einen Beschluss fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Zuwendungen Nr. 16-20 der anliegenden Zuwendungsliste zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Beschluss des Fundtierkostenpauschalvertrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Fundtiere werden gemäß Fundtierkostenpauschalvertrag im Tierheim (Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V.) untergebracht und betreut. Hierfür erhält der Tierschutzverein derzeit eine Jahrespauschale in Höhe von 0,75 €/Einwohner. Der aktuelle Fundtierkostenpauschalvertrag vom 29.12.2022/24.01.2023 wurde vom Tierschutzverein zum 31.12.2023 gekündigt.

Im neuen Entwurf des Fundtierkostenpauschalvertrags ist eine Erhöhung der Pauschale auf 1,00 €/Einwohner vorgesehen. Die Erhöhung ergibt sich nach Aussage des Tierschutzvereins aufgrund beständiger Kostensteigerungen (u.a. Energieversorgung, geplante Erhöhung des Mindeststundenlohns, drastische Erhöhung der Tierarztkosten und des Tierfutters). Die Thematik wurde bereits in der Bürgermeisterdienstbesprechung vorbesprochen.
Ansonsten ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Eine erneute Anpassung des Vertrags soll erstmals zum 01.01.2025 möglich sein. Der Entwurf des Vertrags ist dem TOP beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den neuen Fundtierkostenpauschalvertrag ab 01.01.2024 mit der neuen Pauschale von 1,00 €/Einwohner in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Antrag aus Bürgerversammlung: Erweiterung des Leinenzwanges auf das gesamte Gemeindegebiet - rechtliche Beurteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 12

Sachverhalt

Aus der Bürgerversammlung in Fahlenbach am 16.04.2023 kam die Anregung die Situation von angeleinten Hunden außerhalb der Wohnbebauung in freier Natur zu prüfen. Der Bürger fordert den Erlass eines generellen Leinenzwanges im Gemeindegebiet. Auch ein Jäger hat vorgebracht, dass man während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli in Bayern) der wildlebenden Tiere den Leinenzwang ausweiten sollte. 

Allgemeine Informationen
In der Gemeinde Rohrbach gilt die Hundeanleinverordnung vom 22.04.2009. Die Verordnung beruht auf der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage des Art. 18 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Demnach können Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde Rechnung zu tragen ist. 

Dem Antrag aus der Bürgerversammlung kann aus folgenden Gründen nicht stattgegeben werden:
Neben den formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verordnung sind auch insbesondere die materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen zu beachten. Die materielle Rechtmäßigkeit ist in drei Punkten zu prüfen. 

Schritt 1 – Ermächtigungsgrundlage:
Beim Erlass von VO ist das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) zu wahren. Sicherheitsrechtliche VO beinhalten immer Rechtseingriffe (z. B. im Grundgesetz: allgemeine Handlungsfreiheit, Eigentum, etc.), weshalb als Basis ein formelles Gesetz gegeben sein muss. Die Ermächtigung in diesem Fall ist gegeben, siehe Ausführungen zweiter Absatz; die Grundlage für die neue VO wäre auch hier wieder das LStVG. 

Schritt 2 – Grenzen der Ermächtigung eingehalten?
Eine VO darf hinsichtlich der Gebote und Verbote nicht weiter gehen, als die Ermächtigungsgrundlage dies vorsieht. Wie oben erläutert, haben Gemeinden nach Art. 18 Abs. 1 LStVG nur das Recht, das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (nicht also von allen Hunden) einzuschränken. Weiter eröffnet Art. 18 Abs. 1 LStVG diese Möglichkeit nur für öffentlichen Anlagen, öffentliche Wege, Straßen oder Plätze, nicht also für das gesamte Gemeindegebiet. Ein genereller Leinenzwang wird also durch die Ermächtigungsgrundlage nicht gestützt, da die Grenzen nicht eingehalten werden. Eine derartige Verordnung erweist sich damit als materiell ungültig.

Das sicherheitsrechtliche Tätigwerden im Wege einer Verordnung setzt, wie auch der Erlass einer Einzelfallanordnung, grundsätzlich das Vorliegen einer Gefahr voraus. Bei dem Umherlaufen von Hunden kann von einer abstrakten Gefahr gesprochen werden. Bei einer konkreten Gefahr ist eine Einzelfallanordnung nach Art. 35 BayVwVfG anzuordnen. 

Schritt 3 – kein Verstoß gegen höherrangiges Recht: 
Schließlich ist zu prüfen, ob die VO selbst gegen höherrangiges Recht (Bundes- oder Landesrecht, Bayerische Verfassung, Grundgesetz) verstößt und ob sie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie das Bestimmtheitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahrt. 

  • Bestimmtheit: Die Verordnung muss hinreichend bestimmt sein. Dies ergibt sich auch wieder aus Art. 20 Abs. 3 GG. Die Ge- und Verbote in einer Verordnung müssen so formuliert sein, dass die Allgemeinheit ohne weiteres weiß, was erlaubt ist und was nicht. Hierzu zählt auch die räumliche Bestimmtheit. Es muss sich also aus der VO ergeben, wo die Grenzen des Geltungsbereiches sind. Ist eine Beschreibung nicht ausreichend, kann der VO ein Lageplan beigefügt werden. 
  • Verhältnismäßigkeit: Auch beim Erlass einer VO ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Art. 8 LStVG zu beachten. Die Ge- und Verbote in der VO müssen demnach mit Blick auf das zu erreichende Ziel (die Abwehr einer mindestens abstrakten Gefahr) geeignet, erforderlich und letztlich auch angemessen sein. Indiz für die Verhältnismäßigkeit einer VO ist immer, wenn von den Ge- und Verboten auch Ausnahmen möglich sind. 
  • Gleichbehandlung/Willkürverbot: auch die Ge- und Verbote in einer VO dürfen nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen (Art. 3 GG) oder gar willkürlich sein. 

Dem Antrag des Jägers muss aus folgenden Gründen nicht stattgegeben werden:
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) hat jedermann das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. Bei der Ausübung dieses Rechts ist jedermann verpflichtet, mit der Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und auf die Belange der Eigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. 

Das Recht zum Betreten von Wald ist im Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG) definiert. Für Hunde besteht sowohl im Wald als auch in der Landschaft zunächst einmal kein Leinenzwang. Einschränkungen gibt es lediglich in Landschafts- und Naturschutzgebieten. Die Naturschutzgesetze verbieten es grundsätzlich, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. 
Doch die Bewegungsfreiheit der Hunde hat Grenzen: nach dem Bayerischen und dem Bundesjagdgesetz hat der Jäger die Berechtigung zum Schutz des Wildes tätig zu werden. Bereits das Aufstöbern, Beunruhigen oder Hetzen von Wildtieren kann den Verdacht des Wilderns begründen und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. 

Das Bundesland Bayern hat von einer Regelung in Bezug auf eine Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit keinen Gebrauch gemacht. Eine solche Regelegung könnte über die Untere Jagdbehörde/Unter Naturschutzbehörde getroffen werden, da diese für den Vollzug der jeweiligen Gesetze zuständig sind. Solange diese Regelung nicht besteht kann eine denkbare Änderung der bestehenden VO nicht erfolgen. 

Bei dieser Thematik ist generell an die Vernunft der Hundehalter zu appellieren. Bei dem Wildern oder Hetzen der wildlebenden Tiere muss der Hundehalter jederzeit damit rechnen, dass der Hund von einem Jäger geschossen wird.  

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13. Neubesetzung der Ausschüsse - Herbeiziehung der Stellvertreterreihenfolge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 13

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 26. Juli 2023 wurde die Geschäftsordnung des Gemeinderats Rohrbach mit der 2. Änderung neu bestimmt, so dass in den Ausschüssen nicht mehr direkt namentlich bestimmte Vertreter bestellt werden, sondern Stellvertreterreihenfolgen. 

Die angefragten Fraktionen haben die entsprechenden Stellvertreterreihenfolgen zu den drei Ausschüssen der Gemeinde Rohrbach vorgegeben. 

Für den Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Stellvertreterregelung vorgeschlagen: 

  1. Die Mitglieder der SPD: 

  • Elvis Schwarzmair 
  • Jörg Mittermaier 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Katja Haslbeck und 2. Sabine Ruhfaß vertreten. 

  1. Die Mitglieder der CSU/BGR: 

  • Johann Vachal 
  • Beate Kempf 
  • Rupert Maier 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Mathias Gump, 2. Michael Eisenmann und 3. Thomas Wildmoser vertreten. 

  1. Die Mitglieder der FW: 

  • Peter Otto  
  • Ralf Hochmuth 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Anton Kiermeier und 2. Helmut Schalk vertreten. 


Für den Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss wird folgende Stellvertreterregelung vorgeschlagen: 

  1. Die Mitglieder der SPD: 

  • Johann Großhauser 
  • Korbinian Pöppel 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Sabine Ruhfaß und 2. Katja Haslbeck vertreten. 

  1. Die Mitglieder der CSU/BGR: 

  • Johann Alt
  • Thomas Wildmoser
  • Michael Eisenmann 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Josef Daniel, 2. Rupert Maier und 3. Sebastian Mucke vertreten. 

  1. Die Mitglieder der FW: 

  • Helmut Schalk
  • Anton Kiermeier 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Peter Otto und 2. Elke Kaindl vertreten.  


Für den Rechnungsprüfungsausschuss wird folgende Stellvertreterregelung vorgeschlagen: 

  1. Die Mitglieder der SPD: 

  • Jörg Mittermaier 
  • Korbinian Pöppel 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Katja Haslbeck und 2. Elvis Schwarzmair vertreten. 

  1. Die Mitglieder der CSU/BGR: 

  • Rupert Maier  
  • Mathias Gump  
  • Beate Kempf 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Michael Eisenmann, 2. Thomas Wildmoser und 3.  Josef Daniel vertreten. 

  1. Die Mitglieder der FW: 

  • Ralf Hochmuth
  • Helmut Schalk 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Peter Otto und 2. Elke Kaindl vertreten. 





Beschluss

Beschlussvorschlag 1: 


Für den Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Stellvertreterregelung vorgeschlagen: 

  1. Die Mitglieder der SPD: 

  • Elvis Schwarzmair 
  • Jörg Mittermaier 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Katja Haslbeck und 2. Sabine Ruhfaß vertreten. 

  1. Die Mitglieder der CSU/BGR: 

  • Johann Vachal 
  • Beate Kempf 
  • Rupert Maier 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Mathias Gump, 2. Michael Eisenmann und 3. Thomas Wildmoser vertreten. 

  1. Die Mitglieder der FW: 

  • Peter Otto  
  • Ralf Hochmuth 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Anton Kiermeier und 2. Helmut Schalk vertreten. 

Beschlussvorschlag 2: 

Für den Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss wird folgende Stellvertreterregelung vorgeschlagen: 

  1. Die Mitglieder der SPD: 

  • Johann Großhauser 
  • Korbinian Pöppel 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Sabine Ruhfaß und 2. Katja Haslbeck vertreten. 

  1. Die Mitglieder der CSU/BGR: 

  • Johann Alt
  • Thomas Wildmoser
  • Michael Eisenmann 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Josef Daniel, 2. Rupert Maier und 3. Sebastian Mucke vertreten. 

  1. Die Mitglieder der FW: 

  • Helmut Schalk
  • Anton Kiermeier 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Peter Otto und 2. Elke Kaindl vertreten.  

Beschlussvorschlag 3

Für den Rechnungsprüfungsausschuss wird folgende Stellvertreterregelung vorgeschlagen: 

  1. Die Mitglieder der SPD: 

  • Jörg Mittermaier 
  • Korbinian Pöppel 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Katja Haslbeck und 2. Elvis Schwarzmair vertreten. 

  1. Die Mitglieder der CSU/BGR: 

  • Rupert Maier  
  • Mathias Gump  
  • Beate Kempf 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Michael Eisenmann, 2. Thomas Wildmoser und 3.  Josef Daniel vertreten. 

  1. Die Mitglieder der FW: 

  • Ralf Hochmuth
  • Helmut Schalk 

werden in der Stellvertreterreihenfolge: 1. Peter Otto und 2. Elke Kaindl vertreten. 






  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26. Juli 2023 wurde beschlossen, dass ein Arbeitskreis Feuerwehrhaus Gambach-Rohr-Waal gegründet werden sollte. Dieser Ausschuss sollte vorberatend tätig sein und sich um die Belange der Abstimmung feuerwehrtechnischer Bedarfe, Standortsuche und Besichtigungen von Feuerwehrhäusern kümmern. 

Des Weiteren wurde vom Bürger-Arbeitskreis Senioren und Menschen mit Behinderung gebeten, deren Bezeichnung in Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen abzuändern. 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01. Mai 2020 ist dahingehend zu ändern:  

  • § 3 Bildung von Arbeitskreisen Abs.1 Satz 1 Buchstabe a wird von Senioren und Menschen mit Behinderung geändert in Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung. 

  • § 3 Abs. 2 erhält unter Buchstabe e) einen weiteren Arbeitskreis – Feuerwehrhaus Gambach-Rohr-Waal. 

Auf die beiliegende 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts darf verwiesen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der vorliegenden Fassung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1. Änderung der Hauptsatzung Gemeindeverfassungsrecht.pdf

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15. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 15

Sachverhalt

  1. Radweg Bruckbach – Burgstall

Das Staatliche Bauamt teilte auf Nachfrage des Marktes Wolnzach mit, dass die Unterlagen für das vorgesehene Planfeststellungsverfahren nun doch nicht, wie angekündigt, in diesem Quartal eingereicht werden, sondern frühestens Ende 2024. In den Plänen hätten sich noch Änderungen ergeben; diese müssen nun erst noch überarbeitet werden. Radwege mit schwierigen Grunderwerbsverhandlungen hätten beim Staatlichen Bauamt im Vergleich zu den anderen Bauvorhaben nicht die höchste Priorität.


  1. Rückantwort zur Ausweitung Rohrbach Rettungswagen-Standort

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung für die Region Ingolstadt hat auf unsere Anfrage mit Schreiben vom 07. August 2023 geantwortet.

Er teilte uns mit, dass die Verbesserung der Versorgung für den östlichen Bereich des Landkreises Pfaffenhofen auch aus Ihrer Sicht notwendig ist, da die veränderten Einsatzzahlen ein Handeln befürworten. Es wurde daher bei der Ludwigs-Maximilians-Universität München bei dem dortigen Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement ein Auftrag für eine Analyse der rettungsdienstlichen Vorhaltung gestellt. Das Ergebnis dieser Analyse wird für den Frühherbst erwartet und dann der Verbandsversammlung unterbreitet. 

Eine baldmöglichste Umsetzung der positiven Inhalte wird angestrebt und in der Regel sollte dann eine Verbesserung für diesen ganzen Versorgungsbereich (Landkreis Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen, Eichstätt und die Stadt Ingolstadt) eintreten.


  1. Boule-Platz am Rathaus fertiggestellt

Der Boule-Platz unter den Kastanien am Rathausplatz wurde vor Kurzem fertig gestellt und kann nun bespielt werden. 


  1. Baufortschritt Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“

Ab Mitte Oktober wird die Feinasphaltschicht im Baugebiet aufgebracht. Im Anschluss werden noch Nacharbeiten (Freilegen der Kanalschächte und Wasserkappen) sowie sonstige Restarbeiten im Baugebiet durchgeführt. Ebenfalls im Herbst soll noch die Bepflanzung erfolgen. Im Anschluss wird die Sanierung des Serbenweges angegangen. Eine Freigabe des Baugebietes für die Bauherrn wird – je nach weiterem Bauablauf und Witterung - für ca. Anfang November (zuerst bedarf es einer Endabnahme) anvisiert. Bereits am Laufen ist die Abmarkung der Bauparzellen durch das ADBV Pfaffenhofen, was allerdings noch ein paar Wochen in Anspruch nehmen wird.

  1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau durch LEONET

Die LEONET hält weiterhin an der Ausbauabsicht in Rohrbach fest. Genaueres wird in einem Termin am 06.10.2023 erörtert. Der Vorsitzende wird zur Sitzung berichten. In der Sitzung berichtete Bürgermeister Keck davon, dass diese Woche die Leonet die Vorvermarktung abgeschlossen hat und die Interessenten Glückwunschschreiben ohne Beteiligung der Gemeinde Rohrbach erhalten werden. Die Glasfaserplus fährt in der Sache entsprechend fort. 


  1. Hochbehälter St. Kastl - Tag der offenen Tür 
Am Freitag, den 13.10.2023 findet von 14 – 18 Uhr der Tag der offenen Tür im neugebauten Hochbehälter St. Kastl statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Es finden halbstündliche Führungen statt. Die Wasserversorgung Waaler Gruppe freut sich auch über viele interessierte Kinder.


Vom Gremium kamen keine Anfragen. 

Datenstand vom 21.11.2023 14:03 Uhr