Antrag auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens in Sandberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 28.10.2021 hatte der Gemeinderat beschlossen zur Vorbereitung einer Flurneuordnung in den Gemarkungen Sandberg/Schmalwasser zum Ankauf von Grundstücken ein Budget bereitzustellen. Vor dieser Sitzung fanden vorbereitende Gespräche mit dem Bauernverband und dem Amt für Ländliche Entwicklung statt. Nach damaligem Stand war die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens nicht vor 2023/2024 denkbar. Die Gemeinde hat in der Zwischenzeit einige Grundstücksankäufe vorbereitend getätigt. Das offizielle Verfahren muss nunmehr angestoßen werden. Aus diesem Grund ist nach Rücksprache mit dem Amt für Ländliche Entwicklung ein förmlicher Antrag auf Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz zu stellen. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.
Der Antrag soll zunächst weit gefasst sein. Die Einschränkung des Verfahrensgebiets erfolgt nach Antragstellung und fachlicher Prüfung.
Beschluss
Die Gemeinde Sandberg beantragt die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz für die Gemeinde Sandberg (mit Ausnahme der Gemarkung Kilianshof).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4
Datenstand vom 03.07.2023 09:05 Uhr