Wasserversorgung - Bau einer Verbundleitung zwischen den Gemeinden Icking und Schäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.09.2021 ö beschliessend 5
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 29.06.2022 informativ 17.1

Sachverhalt

Die Gemeinden Icking und Schäftlarn arbeiten derzeit an zwei zukunftsweisenden Projekten für die Wasserversorgung in den Gemeinden.
Aktuell wird eine Verbundleitung zwischen den beiden Wasserversorgern geplant. Diese wird als weiteres Standbein die Trinkwasser-Versorgungssicherheit beider Gemeinden erhöhen. Für Schäftlarn bedeutet dies, dass bei Wartungsarbeiten oder Ausfall der Hauptleitung (DN 300) vom Schäftlarner Brunnen zum Hochbehälter (Steinberg), oder der Hauptleitung (DN 250) vom Hochbehälter nach Ebenhausen, in Zukunft die Lieferung des Wassers über die Wasserversorgung der Gemeinde Icking sichergestellt werden kann.
Eine Mischbarkeitsanalyse der beiden Wässer wurde durchgeführt, die beiden Wässer sind uneingeschränkt mischbar.
Daneben soll die technische Betriebsführung gemeinsam gestemmt werden. Die Anforderungen an die Betriebsführung steigen ständig. Das Fachpersonal muss auch für die vielen Bereitschaftsstunden an Wochenenden und Feiertagen vorhanden sein. Diese Anforderungen an die technische Betriebsführung können hochwertiger und kostengünstiger in einer größeren Einheit erfüllt werden.
Die Wasserversorgung Icking und die Wasserversorgung Schäftlarn bleiben selbständige Wasserversorger, die gemeinsam effizient, technisch betrieben werden sollen.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2021 bereits zugestimmt, dass die Gemeinde Icking im Zuge des neuen Radwegebaus an der B11 von der Gemeindegrenze Schäftlarn bis zur Einmündung Alpenblickstraße eine Frischwasser-Notverbundleitung auf Schäftlarner Flur verlegen darf.
Der Schätzkostenanteil der Verbundleitung beträgt für die Gemeindewerke Schäftlarn ca. 300.000,- €, dies entspricht ca. 1/3 der Gesamtschätzkosten.
 
Aufgrund des Höhenunterschieds der Hochbehälter läuft das Ickinger Wasser selbständig nach Schäftlarn. Im Gegensatz dazu benötigt die Gemeinde Icking Pumpen um das Wasser aus Schäftlarn nutzen zu können. Dies begründet in der Hauptsache die unterschiedliche Kostenaufteilung von ca. 1/3 zu 2/3.
Ein Vertragsentwurf zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Icking und Schäftlarn wurde durch den Kommunalen Prüfungsverband geprüft, die Anregungen / Änderungsvorschläge sind inzwischen eingearbeitet.
Der derzeitige Stand des Vertrages (Zweckvereinbarung) zu den Projekten „Wasserlieferung & technische Betriebsführung“ ist den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugegangen, damit sie ihre Vorstellungen und Verbesserungsvorschläge frühzeitig einfließen lassen können.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Waldherr und Herr Blomeyer.
Der Erste Bürgermeister erläutert nochmal ausführlich die Wichtigkeit der Trinkwasser - Notverbundleitung für die Gemeinde Schäftlarn und die Vorteile des Zusammenschlusses der technischen Betriebsführung mit der Gemeinde Icking. 
Herr Zattler merkte an, dass es bereits einen Notverbund mit der Gemeinde Icking gab, dieser aber wegen Bedenken bezüglich bakterieller Belastungen nicht mehr genutzt wurde. Der Erste Bürgermeister erläuterte, dass die neuen Notverbundleitungen in regelmäßigen Abständen in ausreichender Menge gespült werden und der alte Notverbund nicht das ganze Gemeindegebiet abdecken konnte.
Frau Keller erkundigte sich auf die Auswirkungen auf den Wasserpreis im Gemeindegebiet. Herr Streidl erklärte, dass die gegenseitige Wasserlieferung nach Auskunft vom BKPV keine Auswirkungen auf den Wasserpreis hat, da es sich um einen Notverbund handelt und dieser bei der Kalkulation nicht berücksichtigt wird. Im Regelfall wird das Wasser zum Spülen der Leitungen in gleicher Menge in beide Richtungen gefördert, so dass es keine gegenseitigen Verrechnungen gibt. Nur im Notfall einer Gemeinde wird Wasser gegen Verrechnung an die andere Gemeinde geliefert. Der zu erhebende Preis ist noch nicht kalkuliert / verhandelt. Da es sich hier um Ausnahmesituationen handelt, fließt dies nicht in die Kalkulation ein. Der Bau der Leitung hingegen (ca. 300.000 €) fließt in die Kalkulation mir ein und erhöht somit den Wasserpreis, dafür bekommt der Bürger mehr Versorgungssicherheit.
Frau Dichtl fragt nach, ob die Gemeinde Icking bezüglich der gemeinsamen technischen Betriebsführung für die Nutzung der Büro-, Lager- und Werkstatträume in Schäftlarn Miete bezahlt. Herr Streidl erläutert, dass dies im Vertrag geregelt wird und die Gemeinde Icking sowohl anteilig Miete als auch Kosten für den technischen Betriebsleiter (Hr. Engelhard) übernimmt. Die jeweiligen Höhen sind derzeit noch nicht fixiert.
Herr Streidl weist darauf hin, dass der Vertragsentwurf zur Notverbundleitung und zur gemeinsamen technischen Betriebsführung im Ratsinformationssystem hinterlegt ist und bittet die Räte jederzeit Änderungen / Ergänzungen an ihn zu melden, damit diese rechtzeitig berücksichtigt werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass ein Wasser-Notverbund mit der Gemeinde Icking geschlossen wird. Der Schätzkostenanteil der Gemeinde Schäftlarn für die Notverbundleitung beträgt ca. 300.000 € die aus dem Haushalt der Gemeindewerke beglichen werden. Die Notverbundleitung für die gegenseitige Wasserlieferung wird unter der Federführung der Gemeinde Icking im Zuge des neuen Radwegebaus an der B11 verlegt und an beide Ortswassernetze angeschlossen.  

Der Werkleiter wird beauftragt den Vertrag (Zweckvereinbarung) „Wasserlieferung & technische Betriebsführung“ samt Anlagen mit der Gemeinde Icking weiter zu verhandeln und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:59 Uhr