2. Änderung des BPlans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2021 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.01.2019 die 2. Änderung des Bebauungs­planes Nr. 20 "Scherergarten/südlich Aufkirchner Straße" beschlossen, um durch die Be­bauungs­planänderung eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen.
Für das Plangebiet gilt derzeit der am 26.04.1989 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 20. Auf der bisher unbebauten Flurnummer 153/6 sollen ein Doppelhaus und ein Zweifamilienhaus entstehen. Bisher ist dort eine „Pflanzfläche für Gartenbaubetrieb (Baumschule)“ festgesetzt. Diese Pflanzfläche wird nicht mehr benötigt. Entsprechend dem südlich angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet (WA) soll auch die Flurnummer 153/6 in ein WA umgewandelt werden.
Es ist vorgesehen, zwei Baufenster auszuweisen. Diese sollen so angelegt werden, dass die große Eiche auf dem Grundstück zwischen den beiden Wohnbauflächen erhalten bleiben kann. Damit sich die neuen Gebäude in die südlich an das Grundstück anschließende, steile Hanglage und die dort vorhandene Bebauung einfügen, sollen die Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodes, Wand-/ Firsthöhe und Dachneigung geregelt werden.
Durch die Lage der Baufenster im östlichen Grundstücksbereich kann das westliche Drittel durch die Nutzung als private Gartenfläche einen sanften Übergang zur westlich liegenden, ökologisch wertvollen und prägenden Wiesenfläche bilden. Diese ist als Grünfläche im angrenzenden Bebauungsplan „Fl.Nr. 153/5 – An der Aufkirchner Straße“ in der Fassung vom 18.09.2002 festgesetzt. Sie ist im Besitz des Isartalvereins und befindet sich an landschaftlich exponierter Stelle, weshalb die im Hangbereich vorhandenen Gehölze durch Pflegemaßnahmen niedrig gehalten werden.
Die Festsetzungen orientieren sich am rechtsverbindlichen Bebauungsplan und die Baugestaltung wird im Übrigen anhand der Geltung der ÖBV in der jeweils gültigen geregelt und schreibt die im Siedlungsbereich von Schäftlarn üblichen Vorgaben fest.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes merkt an, dass die Höhenlage der Baukörper im Jahr 2019 intensiv im Gemeinderat diskutiert worden ist.

Frau Dichtl weist darauf hin, dass die GFL-Stellplätze als zu übernehmender Bestand dem Blumengeschäft zugeordnet sind.

Beschluss

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 "Niederried, Aufkirchner Straße und Starnberger Straße" in der Fassung vom 22.09.2021 wird mit der Maßgabe gebilligt, dass der Nullpunkt für beide Baufenster (WA 1 und WA 2) auf 686,4m festgesetzt wird. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:06 Uhr