Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes und Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und landwirtschaftlichen Lagerräumen, Unterdorf 15, Fl.Nr. 30/0, BA 2021/24


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist der Abbruch des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes und Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, Garagen und landwirtschaftlichen Lager­räumen. Aufgrund der Bestandssituation des Wohnkopfes soll das neu zu errichtende Gebäude profilgleich angebaut werden. Hierzu wurde in der Sitzung vom 17.05.2021 bereits eine formlose Bauvoranfrage behandelt.
In der aktuellen Planung wurde der Anbau so gekürzt, dass die Abstandsflächen nun eingehalten werden können.
Beantragt wird die Abweichung von § 3 der Ortsgestaltungssatzung, da in einem Teilbereich Aufschüttungen und Abgrabungen notwendig werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden zum Teil auf noch öffentlichem Grund (Kapuzinerweg Fl.Nr. 33/2) nachgewiesen, in der kommenden Gemeinderatssitzung wird über den ausstehenden Grundstückstausch beschlossen. Dann wären auch die Stellplätze im Kapuzinerweg auf privatem Grund der Antragstellerin.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum Grundstückstausch erteilt und der beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zur Geländeaufschüttung bzw. -abgrabung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:17 Uhr