Antrag auf isolierte Befreiung für die Fassadengestaltung, Lechnerstraße 2 und 4, Fl.Nr. 1396/14
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Baugrundstück Lechnerstraße 2-4 wird für die Bestandsgebäude (ehemaliges Postgebäude und Garage) erneut die isolierte Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 33 „Poststraße“ festgelegten Fassadengestaltung (F. 7.1: Mauerwerk oder Sichtbeton) beantragt.
Mit Beschluss vom 26.07.2021 wurde für die beiden Doppelhäuser bereits der isolierten Befreiung zugestimmt, dass die Fassade in Holzschalung Lärche natur ausgeführt werden kann.
Diskussionsverlauf
Herr Blomeyer teilt mit, dass es sich bei der zuletzt getroffenen Entscheidung der im Bebauungsplan als ausnahmeweise zulässig vorgesehenen Holzverschalung des ehemaligen Postgebäudes um ein knappes Abstimmungsergebnis gehandelt hatte. Gleichzeitig sollte die vorhandene Holzverschalung im Rahmen der C02-Einsparung und des ökologischen Bauens nicht beseitigt und entsorgt werden müssen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die ausnahmefähige Holzverschalung seit einer langen Zeitdauer angebracht wurde und bei der künftigen Doppelhausbebauung einer Holzverschalung bereits zugestimmt wurde.
Herr Waldherr, Herr Dr. Stoiber und Herr Büttner erklären, dass sie dem Antrag zustimmen werden.
Beschluss
Den Anträgen auf isolierte Befreiung von der Festsetzung A 7.1 zur Ausführung einer Lärchenholzschalung natur wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.02.2024 17:19 Uhr