Formlose Anfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Steinberg 8, Fl.Nr. 252


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im Rahmen eines Vorbescheid-Antrags wurde für das Baugrundstück ein Einfamilienhaus mit dem Maßen 12,50 x 8,00 m genehmigt.
In der formlosen Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob für die Errichtung des Wohnhauses Abweichungen hinsichtlich der Höhenlage zugelassen werden können. 
Die Begründung hierfür zusammen mit den Planskizzen wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr erläutert, dass beabsichtigt ist, die Böschung der Terrasse im Bereich der künftigen Garage abzugraben. Das Wohngebäude kann mit einer Betonabkantung errichtet werden, so dass einer Abweichung von ca. 30 cm zugestimmt werden könnte. Der Nullpunkt sollte daher auf 684,00m festgelegt sein.

Hinsichtlich der Dachform der Garage wird auf § 10 ÖBV verwiesen:

(1) 1Als Dachform von Garagen, Nebengebäuden sowie untergeordneten Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 15° bis 35° mit der Dachdeckung und in der Dachfarbe des Hauptdaches zulässig. 2Zusätzlich sind Flach­dächer mit extensiver Begrünung zulässig.

Beschluss

Die Zustimmung zu den Abweichungen hinsichtlich der Höhenlage wird bis zum Bezugspunkt von 684,00m in Aussicht gestellt.
Die Firsthöhe darf 691,90m nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:19 Uhr