Der Kämmerer erläutert den Haushaltsplan 2022 mit Finanzplan 2021 – 2025 in der Sitzung. Im Weiteren wird auf den umfassenden Vorbericht zum Haushalt verwiesen. Alle Unterlagen zum Haushalt sind als Anlagen beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2022 den Haushaltsplan 2022, die Finanzplanung 2021 - 2025 und den Stellenplan vorberaten. Nach umfassender Erörterung wurden abschließend folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erhöhung des Kassenkredits in der Haushaltssatzung auf 1.000.000 €.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 05.01.2022 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1). Sofern Anpassungen durch noch zu klärende Punkte notwendig sind, werden diese genehmigt.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2022 und der Finanzplanungsjahre 2022 bis 2025 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
4. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2022 sowie den Finanzplan 2021 bis 2025 zu beschließen.
In der Folge wurden dann alle notwendigen Anpassungen von der Kämmerei durchgeführt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.506.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.964.600 € ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Schäftlarn schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 1.932.700 €
und Aufwendungen mit 2.151.350 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.542.950 €.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.612.200 € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde und im Vermögensplan der Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn wird auf 50.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist wegen der Kreditaufnahme für den Wohnungsbau genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Der Kämmerer bedankt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Mitwirkung bei der Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit.
Nach Beschluss des Haushaltsplans 2022 und des Finanzplans 2021- 2025 durch den Gemeinderat werden diese der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA München) zur Genehmigung übersandt. Sobald diese genehmigt wurden, ist die Haushaltssatzung entsprechend bekannt zu machen.