Beratung über einen Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 58 "Freiflächenphotovoltaik an der A95 in Neufahrn"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Deutsche Energieunion (Neu-Isenburg) beabsichtigt an der A95 in Neufahrn eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von voraussichtlich 3 Megawatt-Peak (3000 kWp) zu errichten. Dies bedeutet, dass eine derartige Anlage voraussichtlich ca. 2.850.000 kwh Strom pro Jahr produzieren könnte, so dass im Vergleich zur Verstromung von fossilen Energieträgern eine CO2-Reduzierung von ca. 12.000 Tonnen pro Jahr erreicht werden könnte. Bei einem Basiswert 4000 kwh pro Haushalt könnte die Anlage rechnerisch rund 712 Haushalte pro Jahr klimaneutral versorgen.
Der für die Anlage erforderliche Umgriff umfasst eine insgesamt rund 28.300 m2 große Fläche bestehend aus den Grundstücken Flnrn. 1750 (Teilfläche), 1750/1 (Teilfläche), 1750/2 (Teilfläche), 1755 (Teilfläche) sowie 1755/3 (nur Wegerecht). Die Deutsche Energieunion hat mit den jeweiligen Eigentümern Nutzungsvereinbarungen hinsichtlich der vorgenannten Flächen geschlossen. Die „Solaranlage“ soll komplett eingezäunt und durch Schafe der Eigentümerfamilie beweidet werden.
Nach den Vorgaben des EEG 2021 können PV-Freiflächenanlagen gefördert werden, wenn sie maximal in einem 200 Meter Abstand entlang von Autobahnen errichtet werden und längs zur Fahrbahn ein mindestens 15 m breiter Korridor freigehalten wird.
Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nach der aktuellen Rechtslage nicht von den Privilegierungstatbeständen des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfasst. Aus diesem Grund ist generell eine gemeindliche Bauleitplanung, d.h. die Aufstellung eines Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Da das Vorhaben mit den gemeindeeigenen Klimaschutzzielsetzungen (u.a. Umsetzungsprogramm++ sowie Maßnahmen im Rahmen des Kommunalen Energieeffizienz-Netzwerks (KEEN) Ebersberg-München) im Einklang steht, könnte dem Antrag der Deutschen Energieunion zur Aufstellung des BPlans Nr. 58 „Freiflächenphotovoltaik an der Zeller Straße in Neufahrn“ gegen Übernahme der Planungskosten entsprochen werden.
Diskussionsverlauf
Herr Urban nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Tonnar erklärt, dass er das Projekt befürworten würde. Es wäre toll, dass der Investor ein Projekt mit einer Leistung von 3 MW-Peak umsetzen möchte, da ansonsten aus Wirtschaftlichkeitserwägungen oftmals Anlagen erst ab einer Leistung von 10 MW-Peak realisiert werden würden.
Frau Reitinger ist demgegenüber der Auffassung, dass eine Auskragung von 200m an dieser Stelle kritisch zu betrachten sei. Es gäbe noch viele Dachflächen, die Vorrang mit Photovoltaik genutzt werden könnten.
Herr Dr. Ruhdorfer merkt an, dass das Gelände gut einsehbar wäre und daher einen ortsbildprägenden Charakter aufweist. Es sollen vorab Kooperationsmöglichkeiten mit der Gemeinde als Kompensation für die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds geprüft werden.
Herr Waldherr ist ebenfalls der Ansicht, dass das Vorhaben an einer exponierten und prägenden Stelle beabsichtigt ist. Der Vorhabenträger soll dem Gemeinderat die Rückseitenansichten der aufgeständerten Elemente vorstellen, damit eine Verschandelung des Ortsbilds ausgeschlossen werden kann.
Herr von Hoyos weist darauf hin, dass eine vergleichbare Anlage in Eschenlohe besichtigt werden könnte und stimmt Herrn Waldherr zu, dass Ansichten bzw. Animationen der Elemente gewünscht werden.
Herr Lankes betont, dass das Vorhaben in einem größeren Zusammenhang gesehen werden müsse. Es sollte die Energiewende in den Blick genommen werden, so dass sich Flächen an der Autobahn grundsätzlich anbieten würden. Weiterhin wäre die CO2-Einsparung erheblich und die Nutzung lokal produzierten Strom wünschenswert. Auch eine kleine Anlage mit 3 MW-Peak wäre positiv zu sehen, allerdings müsse der Beschluss noch nicht in dieser Sitzung gefasst werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Aufstellung des BPlans Nr. 58 "Freiflächenphotovoltaik an der A95 in Neufahrn" grundsätzlich in Aussicht.
Vor Fassung des Aufstellungsbeschlusses sind Möglichkeiten der Beteiligung der Gemeinde und / oder der Bürger zu prüfen.
Dem Gemeinderat ist eine Präsentation mit der Visualisierung des geplanten Projekts in einer der kommenden Sitzungen vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Datenstand vom 14.02.2024 14:15 Uhr