Antrag auf Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses mit Tiefgarage, Gerhart-Hauptmann-Weg 10/10a, Fl.Nr. 1500/0, BA 2021/23


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 24.01.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Zum laufenden Bauantragsverfahren wird die nachträglich die Abweichung von der Abstandsflächensatzung im Bereich zwischen dem Wohnhaus (Hauptgebäude) und dem überdachten Fahrradstellplatz (Nebengebäude) beantragt. 
Die Belüftung, Belichtung und Besonnung des Hauptgebäudes ist durch das Nebengebäude nicht beeinträchtigt, die Wohnräume orientieren sich nach Süd-Osten. Die Abstandsflächen zu Nachbargebäuden und -grundstücken sind sichergestellt.

Beschluss

Der beantragten Abweichung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:19 Uhr