Formlose Anfrage zur Bebauung des Grundstücks Kirchberg 36, Fl.Nr. 287/1, BA 2022/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In der Sitzung vom 21.02.2022 wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung abgelehnt und eine Bauberatung vorgeschlagen. Diese hat mit den Bauherren und der Planerin stattgefunden. Zur Bebauung des Grundstücks wurden nun drei Varianten vorgelegt.
Variante 1: 
Errichtung eines Einzelhauses mit Zwischenliegender begrünter Flachdachgarage. Das Wohngebäude wird 60 cm nach Norden verschoben und 10 cm tiefer gesetzt und die Dachneigung verringert. Die Abstandsflächen werden eingehalten und der Erdgeschoßanbau kann dadurch auch ein geneigtes Dach bekommen.
Für die Höhenlage der Kellerdecke wird eine Abweichung von der Ortssatzung benötigt. Das Gelände bleibt unverändert, lediglich an der Garagenecke wird eine Abgrabung benötigt.
Variante 2: 
Direkter Anbau mit durchgehender Firstlinie. Die seitlichen Abstandsflächen können nicht eingehalten werden. Durch die Hanglage entsteht ein Geschoß mehr, was bezüglich der Nachbar- und Dorfrandbebauung an dieser Stelle zu hoch erscheint.
Variante 3:
Abriss des vorhandenen Gebäudes und Neubebauung des gesamten Grundstückes, mit Tiefgarage und Mietwohnungen. Der nördliche Wohnbereich soll durch die Antragsteller/Grundstückseigentümerin genutzt werden.
Die Antragsteller bevorzugen Variante 1. Besucherstellplätze sind nicht explizit nachzuweisen. Die Vorschrift „hiervon für Besucher“ meint nicht, dass die Besucherstellplätze zusätzlich herzustellen sind, sondern bereits in der ermittelten Anzahl inkludiert sind.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr weist darauf hin, dass die Garage ohne Auskragung  vorgesehen werden soll.

Herr von Hoyos fragt nach, ob die Garage gem.  ÖBV nicht mit einem geneigten Dach zu errichten wäre. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass mit der ÖBV 2020 nunmehr auf begrünte Flachdachgaragen grundsätzlich zulässig sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird für die Variante 1 in Aussicht gestellt, der erdgeschossige Anbau muss ein geneigtes Dach aufweisen. Den notwendigen Abweichungen hinsichtlich der Höhenlage für das Hauptgebäude und der Abgrabung im Bereich der Garage wird die Zustimmung in Aussicht gestellt.
Die geplante Garage ist auf die Gebäudeflucht des Bestandsgebäudes zu begrenzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:21 Uhr