Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Kappellenweg 3, Fl.Nr. 234/1, BA 2022/11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohnbaufläche (W) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 "südlich des Steinberges, nördlich der Aufkirchner Straße und westlich des Ortskerns".
Bereits in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 20.07.2020 wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt.
In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 16.11.2020 wurde dann über die Errichtung eines Mehrgenerationenhaus beraten und für die Varianten 1-3 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Im nun vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll nun die baurechtliche Zulässigkeit für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit einer Grundfläche von je 86,7 m², einer Wandhöhe von 6,70 m und einer Dachneigung von 28° mit Garagen geklärt werden. Es wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze beantragt, da beide Einfamilienhäuser zum Teil außerhalb des Baufensters liegen.
Zudem wird die Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Firstrichtung benötigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beiden Befreiungen von der festgesetzten Baugrenze und Firstrichtung wird zugestimmt. Weiteren Befreiungen und Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:28 Uhr