Tektur zum Bauantrag zum Neubau von sechs Reihenhäusern mit Tiefgarage und Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug (Tektur der Tiefgarage), Fl.Nr. 68, Schmiedgasse 7, BA 2017/5 T1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 23.05.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Zum laufenden Bauantragsverfahren wurde vom Landratsamt München mit Schreiben vom 18.02.2022 Berichtigungen und Ergänzungen gefordert. In diesem Rahmen wird ein Antrag auf Abweichung wegen Nichteinhaltung der Abstandsflächen gestellt, da sich die Abstandsflächen des Notausgangshäuschens mit denen des Treppenturms der Bestandsvilla überlagern. Nach Angaben des Planers werden Nachbarschaftsrechte durch diese Abweichung nicht tangiert, Belichtung und Belüftung werden ebenfalls nicht ungünstig beeinflusst, da in beiden Gebäudeteilen keine Aufenthaltsräume sind.

Diskussionsverlauf

Herr von Hoyos erläutert, dass der Abweichung von den Abstandsflächen für die nicht abstandflächenfreie Ausführung des Notausgangshäuschens nicht zugestimmt werden kann. Eine vernünftige Ortsplanung sehe anders aus.  Herr von Hoyos stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, der Abweichung von den Abstandsflächen vorliegend nicht zuzustimmen.

Herr Waldherr merkt an, dass das Notausgangshäuschen auch als Zugang zur Tiefgarage dienen würde. 

Frau Keller ist der Auffassung, dass das Notausgangshäuschen von der versiegelten Fläche her unproblematisch wäre. Die Benutzung der Tiefgarage solle für die Bewohner so angenehm wie möglich gestaltet werden, damit diese auch tatsächlich benutzt und gut angenommen wird.

Beschluss 1

Der beantragten Abweichung für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zwischen Notausgangshäuschen und Treppenturm wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der beantragten Abweichung für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zwischen Notausgangshäuschen und Treppenturm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 14.02.2024 14:34 Uhr