Tektur zum Bauantag zum Neubau von sechs Reihenhäusern mit Tiefgarage und Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug (Tektur der Tiefgarage), Fl.Nr. 68, Schmiedgasse 7, BA 2017/5 T1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt und liegt im rechtskräftigen einfachen Bebauungsplan Nr. 50 „Südlich der Schmiedgasse“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Im Nachgang zum mit Bescheid vom 20.06.2017 genehmigten Bauvorhaben, soll die Zufahrt zur Tiefgarage entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans von der Schorner Straße in die Starnberger Straße verlegt werden. Zusätzlich soll im nordöstlichen Bereich ein Treppenturm als Notausgang für die Tiefgarage entstehen, die Fahrradabstellplätze werden außerhalb der Tiefgarage geplant. Aus Kostengründen wird die Tiefgarage durch Reduzierung der Nebenräume verkleinert. Die Anzahl der Stellplätze bleibt unverändert. 

Die Tiefgaragenzufahrt soll abweichend von Festsetzung 6.7 an die östliche Grundstücksgrenze verschoben werden. Die Zulässigkeit dieser Abweichung ist im Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Frau Dichtl bemängelt die fehlende Sichtbarkeit der Tiefgaragenzufahrt von der Starnberger Straße aus aufgrund der Lage im Inneren des Grundstücks. Der Erste Bürgermeister stellt klar, die beantragte Tiefgaragenrampe entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 50 -wie beantragt- genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der notwendigen Abweichung für die Verschiebung der Tiefgaragenzufahrt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:17 Uhr