Neubesetzung der Stelle des Klimaschutzmanagers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 11

Sachverhalt

Die Klimaschutzmanagerin, Frau Eva Kellner hat ihr Arbeitsverhältnis zum 30.09.2022 gekündigt. Da die Beschäftigung von Frau Kellner in Kooperation mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting stattgefunden hat, wurde das weitere Vorgehen am 04.08.2022 mit dem Ersten Bürgermeister und dem Geschäftsleiter der Gemeinde Straßlach-Dingharting besprochen.
Die Gemeinden Schäftlarn und Straßlach-Dingharting haben zur Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers eine Zweckvereinbarung abgeschlossen (siehe TOP 6 der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2021). Diese Zweckvereinbarung endet frühestens zum 30.06.2023. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting nimmt zudem an einem Förderverfahren beim Projektträger Jülich zur Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts teil. Beschäftigungsdauer des Klimaschutzmanagers und Förderzeitraum waren entsprechend aufeinander abgestimmt. Der Projektträger Jülich würde den Förderzeitraum um die Anzahl der Monate verlängern, in denen kein Klimaschutzmanager zur Verfügung gestanden ist.
Im Rahmen des Gesprächs am 04.08.2022 wurde Einigkeit erzielt, dass zunächst versucht werden sollte aus der Liste mit den 10 aussichtsreichsten Bewerbungen aus dem Jahr 2021 eine/n geeignete/n Nachfolger/in für Frau Kellner zu rekrutieren. Hierzu ist die Gemeinde Straßlach-Dingharting auf diese Bewerber/innen zugegangen um ggf. zeitnah Vorstellungstermine zu vereinbaren. Auf diesem Weg konnte keine Nachfolge erzielt werden und es ist eine neue Ausschreibung der Stelle erfolgt. 
Aufgrund der Förderbedingungen des Projektträger Jülich mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting wird die Stelle weiterhin in EG 12 ausgewiesen sein. Es bestand Einigkeit zwischen den Gemeinden, dass für eine adäquate Besetzung der Stelle neben einem einschlägigen Studienabschluss mit Bezug zu Umwelt-, Natur bzw. Klimaschutz eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung bei der/dem Bewerber/in vorhanden sein sollte. Die Wochenarbeitszeit soll unverändert je zur Hälfte in jeder Gemeinde eingebracht werden.  

Diskussionsverlauf

Herr Bieberbach regt an zu prüfen, ob eine akademische Ausbildung zwingend erforderlich sei. Zur praktischen Umsetzung von klimapolitischen Zielen sei ein beruflicher Hintergrund aus dem handwerklichen Bereich möglichweise sogar förderlicher.

Datenstand vom 14.02.2024 15:31 Uhr