Bestellung eines Prüfers für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werkausschusses, 06.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 06.03.2023 ö beschliessend 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss 2022 ist ein Prüfer zu bestellen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:34 Uhr