Gemeindewerke - Bestellung eines Prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 06.03.2023 ö beschliessend 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Schäftlarn ist ein Prüfer zu bestellen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.
Dieser hat in seiner Sitzung am 06.03.2023 den entsprechenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Blomeyer. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, wie vom Werkausschuss empfohlen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:31 Uhr