Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung - EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 14.06.2023 ö beschliessend 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2023 den Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) einstimmig beschlossen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Die inhaltlich wichtigsten Änderungen sind:

§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage

  1. Die Gemeinde darf zur Entlastung der öffentlichen Einrichtung bestimmen, dass Niederschlagswasser nur mittels einer Oberflächenwasserrückhaltung gedrosselt eingeleitet wird.


§ 12 Überwachung

  1. Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils (10) 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen.

Ansonsten ändern sich hauptsächlich Formulierungen und Begrifflichkeiten.
Die Rechtsicherheit der Satzung sollte dann wieder dem derzeit höchstmöglichen Stand entsprechen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) in der Fassung vom 01.06.2023 als Satzung.
Die Satzung tritt zum 01.08.2023 in Kraft, gleichzeitig tritt die seit 01.01.2014 gültige Entwässerungssatzung - EWS vom 19.12.2013 mit der Änderungssatzung vom 27.11.2015 außer Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister bekannt zu machen. 
Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:44 Uhr