Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines best. Wohnhauses sowie Errichtung von Dachgauben, An der Leiten 10, Fl.Nrn. 1170/5 und -/10, BA 2023/15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die beiden Baugrundstücke sind im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 16 „für den Bereich An der Leiten und Maubergerstraße im Ortsteil Hohenschäftlarn“.
Über eine entsprechende formlose Bauvoranfrage wurde in den Sitzungen des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 25.07.2022 und 24.10.2022 beraten. 
Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie die Errichtung von Dachgauben.
Die Abstandsflächen werden eingehalten. Es werden 6 Stellplätze nachgewiesen.
Es liegen keinerlei Anträge für Abweichungen bzw. Befreiungen vor.
Folgende Abweichungen wurden festgestellt: 
  1. Die Breite der zur Erweiterung situierten Dachgauben entspricht mit 3,75 m nicht den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung. Standgauben dürfen lediglich eine Breite von 1,50 m aufweisen. 
  2. F. B.3.3: Anbauten quer zur Firstrichtung müssen sich ggü. dem Hauptgebäude deutlich absetzen. Ihre Breite ist kleiner als die halbe Länge des Hauptgebäudes zu wählen. Ihre Länge darf nicht größer als 2/3 der Breite des Hauptgebäudes sein. Der Anbau geht über die gesamte Gebäudebreite.
  3. F. A.7.1 und B.5: Carport und Stellplätze sind außerhalb des Baufensters situiert. Es sind max. 4 Stellplätze zulässig.
  4. F. B.1.3: Mindestgrundstücksgröße 800 m². Die Grundstücke wurden geteilt und weisen Grundstücksflächen von ca. 345 m² bzw. 542 m² auf. Dem Antrag liegt eine Absichtserklärung zur Wiederverschmelzung der beiden Grundstücke bei. 
  5. F. A.2.1: GR 170 m². Diese wird minimal um 1,86 m² überschritten.  

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr hält den Anbau für vorstellbar. Herr Dr. Ruhdorfer befindet demgegenüber die Befreiung von Festsetzung B. 3.3 für bedenklich.

Beschluss

Eine Befreiung vom Bebauungsplan für die Errichtung von sechs oberirdischen Stellplätzen und dem Carport außerhalb des Baufensters wird zugestimmt. Gefangene Stellplätze sind nicht zulässig. 
Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung aus dem Jahr 2000 für die Errichtung von Dachgauben bzw. Quergiebeln wird die Zustimmung in Aussicht gestellt, sofern die Vorgaben der aktuellen Ortsgestaltungssatzung eingehalten werden. 
Einer Abweichung von der festgesetzten Mindestgrundstücksgröße wird nicht zugestimmt, die Teilung ist rückgängig zu machen.
Einer Befreiung für die minimale Überschreitung der zulässigen GR um 1,86 m² wird zugestimmt.
Einer Befreiung von Festsetzung B.3.3 für den Anbau über der gesamte Gebäudebreite wird zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:48 Uhr