Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Betriebsleiterhaus, Fl.Nr. 93/5, Schorner Straße, BA 2023/5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 27.02.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 „Nördliche Schorner Straße“. Die südliche Teilfläche ist im Bebauungsplan als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt, auf welcher privilegierte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB zulässig sind.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses (E +1, 2 Vollgeschosse, Traufhöhe ca. 6,10 m, Firsthöhe ca. 8,10 m, Dachneigung 25°) mit den Außenmaßen 10,99 x 8,49 m mit Doppelgarage als Betriebsleiterhaus. Das Wohngebäude weist eine Grundfläche von ca. 110 m² incl. Windfang auf. 
Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Wandhöhe von 6,50 m zulässig.
Das Vorhaben ist -vorbehaltlich der landwirtschaftlichen Privilegierung- planungsrechtlich zulässig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:54 Uhr