Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Das Haushaltsjahr 2014 wurde fristgerecht abgeschlossen. Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit zur Kenntnis gegeben.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts dargestellt. Der Kämmerer steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht zur Verfügung. Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2014 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.463.482,38 € erwirtschaftet wurde. Gleichzeitig erfolgte eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 309.477,64 €. Geplant war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 531.200 € um den Vermögenshaushalt ausgleichen zu können.

Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2015 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.

Diskussionsverlauf

Es erscheinen die Gemeinderäte Herr Heinrich, Frau von Lenthe und Herr von Hoyos.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2014 mit folgenden Abschluss Ergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.)  im Verwaltungshaushalt mit                                  9.072.602,79 €
b.)  im Vermögenshaushalt mit                                  5.388.087,15 €
Gesamt                                                              14.460.689,94 €
                                       Fehlbetrag:                                 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                 1.769,55 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                          0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                          0,00 €

verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 11:56 Uhr