Beratung und Beschluss zur 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (EWS) vom 19.12.2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Werkausschusses 28.10.2015 ö vorberatend 3
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.02.2015 weist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 3. November 2014 (Az. 4 N 12.2074) hin, mit dem der BayVGH eine § 17 Abs. 2 Satz 1 der Muster-EWS entsprechende Regelung zur Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers für (anlassunabhängige) Abwasseruntersuchungen für nichtig erklärt hat.
Die mit der Normenkontrollklage angegriffene Satzungsbestimmung hatte folgenden Wortlaut:
„ Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen."
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wird empfohlen, die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ zu streichen.
§ 17 Abs. 2 Satz 1 lautet demnach wie folgt: „ Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen."
Die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 19.12.2013 ist zu ändern. 

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.10.2015 den Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 21.10.2015 einstimmig beschlossen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 21.10.2015 ist als Anlage beigefügt. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schäftlarn (Entwässerungssatzung – EWS) vom 21.10.2015 als Satzung. Der Entwurf ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:07 Uhr