Vollzug des Kassen- und Rechnungswesens; Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Haushaltsjahr 2015 wurde fristgerecht mit Datum vom 14.04.2016 abgeschlossen. Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit zur Kenntnis gegeben.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts dargestellt. Der Kämmerer steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht zur Verfügung. Im Weiteren wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2015 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.325.014,76 (Vorjahr:1.463.482,38 €) erwirtschaftet wurde. Gleichzeitig erfolgte eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 572.473,64 € (Vorjahr: 309.477,64 €). Geplant war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 727.900 € um den Vermögenshaushalt ausgleichen zu können.

Bei dem nachrichtlichen Hinweis über die Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.523.738,36 € handelt es sich um die „Sonderrücklage Schule“, die aufgelöst und der allgemeinen Rücklage zugeordnet wurde.

Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2016 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2015 in der Fassung vom 14.04.2016 mit folgenden Abschluss Ergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.)  im Verwaltungshaushalt mit                                11.234.827,68 €
b.)  im Vermögenshaushalt mit                                  8.528.500,43 €
Gesamt                                                        19.763.328,11 €
                                       Fehlbetrag:                                 0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                 5.211,81 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                        0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                                0,00 €

verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 12:52 Uhr