Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Schmiedgasse
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hatte sich in der letzten Sitzung erneut mit einer formlosen Anfrage zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 68, Schmiedgasse 7 (ehem. „Selcher-Villa“) zu befassen. Geplant war der Anbau an das Bestandsgebäude mit Erdgeschoß, 1. Stock und Dachgeschoß sowie die Errichtung eines Reihenhauses mit sechs Wohneinheiten ebenfalls mit Erdgeschoß, 1. Stock und Dachgeschoß. Insgesamt sollten auf dem Grundstück mit Bestand und An- bzw. Neubau 13 Wohneinheiten entstehen. Für die Erfüllung der Stellplatzpflicht war die Errichtung einer Tiefgarage mit 26 Stellplätzen vorgesehen.
Das Gremium hat folgenden Beschluss gefasst:
„Zu einer Bebauung im beantragten Umfang wird das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt, da sich die Planung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich zu fassen.“
Hinzuweisen ist noch darauf, dass für das Grundstück ein Vorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes mit sieben Wohneinheiten und Tiefgarage vorliegt. Der Vorbescheid wurde erstmals 2003 erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 343 (Teilfläche), 68, 62/2, 58, 58/2, 63, 63/3, 63/4, 63/5, 74/1, 66, 67 und 147/6 einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Art der Nutzung ist als allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Für den Planentwurf ist –soweit möglich und sinnvoll- das Strukturkonzept für den Ortskern Hohenschäftlarn heranzuziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 12:52 Uhr