Angela Holzer; Bauantrag zum Anbau eines Viehunterstandes mit Futterlager sowie Anbau eines Vordaches auf dem Grundstück Fl.Nr. 1864, Mörlbacher Weg 20 in Neufahrn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1864, Mörlbacher Weg 20, befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Geplant ist die profilgleiche Verlängerung der Hofstelle mit den Außenmaßen 6,51 m x 13,27 m zur Nutzung als Viehunterstand und die Errichtung eines Vordaches mit einer Tiefe von 5,50 m und einer Länge von 21,20 m.
Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, handelt es sich um ein privilegiertes und damit zulässiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Abweichungen von der Örtlichen Bauvorschrift sind nicht ersichtlich.
Diskussionsverlauf
Frau Reitinger nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Beschluss
Zu dem Bauantrag zur Errichtung eines Viehunterstandes und eines Vordaches auf dem Grundstück Fl.Nr. 1864 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 15:13 Uhr