Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Schäftlarner Konzerte
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 20.07.2017 stellte der Förderkreis Schäftlarner Konzerte e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die jährlich im Kloster stattfindenden Schäftlarner Konzerte. Diese feiern im kommenden Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Im Jubiläumsjahr soll ein besonderes Programm geboten und eine Jubiläumsschrift angefertigt werden. Der Förderverein der Schäftlarner Konzerte e.V. hat den Zweck, die Konzerte in ideeller und finanzieller Hinsicht zu unterstützen und bitten deshalb um eine entsprechende Zuwendung, möglichst um 5.000 €. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit regelmäßig Jubiläen und besondere Veranstaltungen unterstützt. Der geforderte Betrag würde jedoch den bisherigen Rahmen deutlich überschreiten.
Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € vorgeschlagen.
Beschluss
Die Gemeinde Schäftlarn unterstützt anlässlich des 50-jährigen Jubiläums die Schäftlarner Konzerte mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 1.500 €. Die Haushaltsmittel sind im kommenden Haushalt (2018) unter der Haushaltsstelle 3321.7091 zu berücksichtigen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Zuschuss nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2018 auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 12:10 Uhr