3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36/98 "Gebiet an der Schorner Straße" der Gemeinde Baierbrunn; Stellungnahme im Änderungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 20.12.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Baierbrunn hat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36/98 im Rahmen des gemeindlichen Abstimmungsgebotes mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. 

Anlass für die Bebauungsplanänderung ist die Absicht der Firma Aldi, die Verkaufsflächen über das im rechtswirksamen Bebauungsplan zulässige Maß zu erweitern. Die Erweiterung der Verkaufsflächen wird durch innere Umstrukturierung erreicht. Veränderungen an den Gebäudeabmessungen o.ä. sind nicht vorgesehen. Mit der Erweiterung der Verkaufsflächen überschreitet Aldi künftig die Grenzen zum großflächigen Einzelhandel, welcher in Gewerbegebieten nicht zulässig ist.
Das Ziel der Bebauungsplanänderung besteht darin, die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für einen großflächigen Einzelhandel zu schaffen, indem das festgesetzte Gewerbegebiet in ein Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel geändert wird.

Belange der Gemeinde Schäftlarn sind aus Sicht der Bauverwaltung nicht verletzt. 

Diskussionsverlauf

Frau Dichtl gibt zu bedenken, dass durch die Erweiterung des Einkaufsmarktes in Baierbrunn und den Neubau eines Marktes in Icking der Gemeinde Schäftlarn evtl. die Möglichkeit genommen wird, ebenfalls einen Lebensmittelmarkt anzusiedeln.  

Beschluss

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36/98 „Gebiet an der Schorner Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht vorgebracht. Auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 15.02.2024 12:24 Uhr