Antrag auf Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Starnberger Straße in Hohenschäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2018 und einer Unterschriftenliste mit insgesamt 29 Eintragungen haben Anlieger der Starnberger Straße in Hohenschäftlarn beantragt, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Starnberger Straße zu erweitern.
Der Antrag ist im Ratsinformationssystem eingestellt.
Bei der Starnberger Straße handelt es sich bekanntlich um eine Staatsstraße, sodass das Landratsamt als zuständige Straßenverkehrsbehörde über den Antrag zu entscheiden hat. Der Antrag wurde dem Landratsamt bereits zur Prüfung zugeleitet. Von dort wurde mitgeteilt, dass vor Prüfung des Antrages durch Staatliches Bauamt und Polizei eine Meinungsäußerung des Gemeinderates gewünscht ist.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt bislang an der gefährlichen, kurvigen Gefällestrecke zwischen Blumenhaus Geisler und Einmündung in die Straße Unterdorf in beiden Fahrtrichtungen.
In der Starnberger Straße in Hohenschäftlarn sind zwei Messtellen der kommunalen Verkehrsüberwachung eingerichtet. Die außerhalb der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Höhe des Gebäudes Starnberger Straße 66 eingerichtete Messstelle zeigt nur sehr geringe Überschreitungen. Bei zwei Messungen im Jahr 2018 wurden Beanstandungsquoten von 0,31 % und 1.44 % festgestellt. Hier gilt allerdings eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Bei der Messstelle auf Höhe des Anwesens Starnberger Straße 30, welches innerhalb der Geschwindigkeitsbeschränkung liegt, zeigen sich Überschreitungen von 7 – 9 % der gemessenen Fahrzeuge.
Aus Sicht der Bauverwaltung sind die angeführten Argumente der Anlieger nachvollziehbar. Daher wird dem Gemeinderat empfohlen, den Antrag zu unterstützen.
Diskussionsverlauf
Herr Lang ist der Auffassung, dass die Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen Unterdorf und Bahnübergang sinnvoll sei. Eine Beschränkung zwischen Kreisverkehr und Einmündung Weiherweg jedoch nicht, da hier ein ausreichend breiter Gehweg und geringe Bebauung vorhanden sei.
Herr Lankes entgegnet, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung ab dem Kreisverkehr sehr wohl sinnvoll sei, da der Kreisverkehr ja gerade auch zur Verkehrsberuhigung errichtet wurde.
Abschließend stellt Herr Lang den Antrag, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erst ab der Einmündung in den Wangener Weg zu beantragen und nicht schon ab dem Kreisverkehr.
Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung weitergehend ist, wird entsprechend der Geschäftsordnung zunächst über diesen Antrag abgestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich dem Antrag der Anlieger der Starnberger Straße in Hohenschäftlarn an und beantragt beim Landratsamt München die Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Starnberger Straße auch zwischen Kreisverkehr und Beginn der Beschränkung sowie Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung bei der Einmündung in die Straße Unterdorf bis zum Bahnübergang.
Der Antrag von Herrn Lang wird wegen der Beschlussfassung nicht mehr zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.02.2024 19:48 Uhr