Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage; Befristete Erlaubnis mit Bescheid vom 12.12.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Werkausschusses, 27.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 1. Sitzung des Werkausschusses 25.03.2019 ö informativ 7
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 2. Sitzung des Werkausschusses 27.05.2019 ö informativ 3.2

Sachverhalt

  1. Mit Schreiben vom 12.11.2018 hat die Gemeinde Schäftlarn eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von in der Kläranlage Schäftlarn vorbehandeltem Mischwassers in den Schäftlarner Mühlbach und von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Entwässerungsgraben am Isarhang für ein Jahr bis zur Erteilung der gehobenen Erlaubnis beantragt. Das Wasserwirtschaftsamt München hat mit Gutachten vom 27.11.2018 zu dem Vorhaben als amtlicher Sachverständiger Stellung genommen und dem Vorhaben unter Vorschlag von Inhalts- und Nebenbestimmungen zugestimmt.

    Die Beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) wurde mit Bescheid vom 12.12.2018 befristet bis 31. 12. 2019 erteilt.
  2. Aufgrund der Zweiteilung des Verfahrens (Befristung für 1 Jahr und Befristung 20 Jahre) wurde nun das weitere Verfahren, insbesondere mit dem Nachweis zum bestehenden Regenüberlaufbecken - Teil C eingeleitet.
    Vor Erteilung der beantragten Erlaubnis ist eine Auslegung der Planunterlagen gemäß Art. 69 Satz BayVwVfG i.V.m. Art. 73 BaVwVfG in der Gemeinde Schäftlarn erforderlich.
    Mit Bekanntmachung vom 12.04.2019 (Aushang 15.04.2019) wurde darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 17.04. bis 19.05.2019 die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme ausliegen. Einwendungen gegen die gehobene Erlaubnis können bis zwei Wochen nach der Auslegungsfrist (03.06.2019) erhoben werden. Bis dato sind keine Einwendungen bei der Gemeinde erhoben worden.
  3. Im Rahmen der erneuten Auslegung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt München mit Schreiben vom 04.04.2019 mitgeteilt, dass das Vorhaben innerhalb des FFH-Gebietes Nr. 8034-371 0beres Isartal" liegt. Das Vorhaben ist vor der Zulassung auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes zu überprüfen (§ 34 Abs. I Satz I BNatSchG). Zur Überprüfung, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Vorhaben ausgelöst werden können, ist eine FFH-Vorprüfung/-Abschätzung nachzureichen (§ 34 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG). Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach Sichtung dieser Unterlage abgegeben werden.
    Der Auftrag wurde an das Planungsbüro PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH erteilt. Diese haben bereits das erste Gutachten zur Verträglichkeitsabschätzung FFH-Gebiet vom 07.08.2018 erstellt.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:11 Uhr