Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage; Befristete Erlaubnis mit Bescheid vom 12.12.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Werkausschusses, 25.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21. 11. 2018 hat die Gemeinde Schäftlarn eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von in der Kläranlage Schäftlarn vorbehandeltem Mischwassers in den Schäftlarner Mühlbach und von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Entwässerungsgraben am Isarhang für ein Jahr bis zur Erteilung der gehobenen Erlaubnis beantragt.
Das Wasserwirtschaftsamt München hat mit Gutachten vom 27. 11 .2018 zu dem Vorhaben als amtlicher Sachverständiger Stellung genommen und dem Vorhaben unter Vorschlag von Inhalts- und Nebenbestimmungen zugestimmt.
Die Beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) wurde mit Bescheid vom 12.12.2018 befristet bis 31. 12. 2019 erteilt.
Der Gemeinde Schäftlarn wird die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Schäftlarn in den Mühlbach und von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Entwässerungsgraben am Isarhang erteilt.
Die Erlaubnis dient dem Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Schäftlarn in den Mühlbach und von Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk in den Entwässerungsgraben am Isarhang.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 19:09 Uhr