Beratung und Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Am 09.01.2019 hat die Initiative für Verkehrsentlastung Hohenschäftlarns bei Erhalt unserer Landschaft im Wege eines Bürgerbegehrens die Durchführung eines Bürgerentscheids zu der Thematik „Umgehungsstraße – Bürgerbegehren für die Variante BI“ beantragt.  
Der Gemeinderat hat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung zu entscheiden. Die Gemeindeverwaltung hat hierzu das Landratsamt München, Kommunale Angelegenheiten um rechtsaufsichtliche Prüfung gebeten. Das Landratsamt München ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn als zulässig zu bewerten ist. Insbesondere sei die durch das Begehren beabsichtigte Maßnahme zum derzeitigen Stand der Planung nicht als grundsätzlich rechtswidrig einzustufen. Diese stünde vielmehr unter dem Vorbehalt weiterer Planungs- und Genehmigungserfordernisse, was zum jetzigen Zeitpunkt keine formelle bzw. materielle Unzulässigkeit eines hierauf gerichteten Bürgerbegehrens zu begründen vermöge.
Bei der Prüfung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen wurde gem. Art. 18 Abs. 1 und 3 GO wurde insbesondere geprüft, inwieweit der eigene Wirkungskreis der Gemeinde betroffen sei sowie eine naturschutz- und waldrechtliche bzw. haushaltsrechtliche Möglichkeit für die begehrte Maßnahme besteht.  
Da die formellen und materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bürgerbegehren erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die formellen und materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. Art. 18a GO für das Bürgerbegehren zu der Thematik „Umgehungsstraße – Bürgerbegehren für die Variante BI“ gegeben sind.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:50 Uhr