Beratung und Beschluss über die organisatorische Durchführung eines Bürgerentscheids


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Durchführung Bürgerentscheid / Abstimmungstermin: 
Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Gemeinde. Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger (Art 1 und 2 GLKrWG – s.o.; entscheidend für die zweimonatige Fristberechnung ist nunmehr der Abstimmungstag). Die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung ist zu gewährleisten (Art. 18a Abs. 10 GO). Der Abstimmungstermin soll daher am 12.05.2019 durchgeführt werden.

Abstimmungsleiter 
Der Erste Bürgermeister leitet grundsätzlich die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids. 
Ist der Erste Bürgermeister nicht nur vorübergehend verhindert, bestellt der Gemeinderat einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Abstimmungsleiter. Insbesondere ist aus diesem Personenkreis eine stellvertretende Person zu bestimmen. 
Zur Wahrung der Neutralität – insbesondere vor dem Hintergrund des beschlossenen Ratsbegehrens - wird als Abstimmungsleiter der geschäftsleitende Beamte, Herr Stefan Wallner und als stellvertretende Abstimmungsleiterin, die Leiterin des Wahlamtes, Frau Bettina Bernard bestellt.

Abstimmungsausschuss 
Der Abstimmungsausschuss stellt für die Gemeinde verbindlich das endgültige Ab-stimmungsergebnis fest. 
Mitglieder des Abstimmungsausschusses sind der Abstimmungsleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Beisitzer. Bei der Berufung der Beisitzer sind die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens sowie die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Bedeutung in der Gemeinde zu berücksichtigen. Keine Gruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein. 
Der Abstimmungsleiter beruft für jeden Beisitzer eine stellvertretende Person.


Abstimmungsvorstände 
Die Gemeinde bildet für jeden Stimmbezirk einen Abstimmungsvorstand. Bei mehreren Stimmbezirken bestimmt sie einen Briefabstimmungsvorstand. 
Die Gemeinde wird 5 Stimmbezirke (Rathaus, Käthe-Kruse-Kindergarten, Grundschule Aula, Grundschule Mehrzweckraum und Alten- und Pflegeheim) bilden und zusätzlich einen Briefabstimmungsbezirk für die gesamte Gemeinde bestimmen.

Höhe der Entschädigung 
Die Verwaltung schlägt vor, für die Höhe der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Abstimmungsvorstände € 50,- festzulegen.


Gestaltung der Stimmzettel:
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie geben den Text der zur Abstimmung gestellten Fragestellung/en sowie eine etwaige Stichfrage wieder. 
Die äußere Gestaltung der Stimmzettel delegiert der Gemeinderat an die Gemeinde-verwaltung. 
Die Reihenfolge der Aufführung der Bürgerentscheide wird nach dem Prioritätsprinzip festgelegt. Das Bürgerbegehren wurde als erstes am 09.01.2019 eingereicht und erhält somit die Reihenfolge Nr. 1, das Ratsbegehren wurde erst am 13.02.2019 beschlossen, es erhält die Reihenfolge Nr. 2.
Die Stichfrage ist abschließend auf dem Stimmzettel aufzuführen.

Die Fragestellungen werden folgendermaßen aufgenommen: 

Bürgerentscheid 1: 
Bürgerbegehren 
BI-Variante 
„Sind Sie dafür, dass  für die Umfahrung Schäftlarns eine Planung der Variante BI entlang der nördlichen Gemeindegrenze durch den Wald, unter Einbeziehung der bereits bestehenden Milchstraße, anstatt der vom Gemeinderat beschlossenen Variante B durchgeführt wird?“

Bürgerentscheid 2: 
Ratsbegehren 
B-Variante 
„Sind Sie dafür, dass die Nordumfahrung für Hohenschäftlarn auf Grundlage der Variante B unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes weiterverfolgt wird, um eine zeitnah realisierbare Umfahrung bauen zu können, die die beste Verkehrsentlastung und die beste Wirtschaftlichkeit sowie die geringsten Eingriffe in die Natur ermöglicht?“


Stichfrage: 
Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: 
Welche Entscheidung soll dann gelten? 

BI-Variante                                                 B-Variante 
Bürgerentscheid 1                                         Bürgerentscheid 2 
(Bürgerbegehren)                                         (Ratsbegehren)

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, den Bürgerentscheid am 12.05.2019 durchzuführen. 
  2. Herr Stefan Wallner wird als Abstimmungsleiter und Frau Bettina Bernard als stellvertretende Abstimmungsleiterin bestimmt.
  3. Es werden fünf Stimmbezirke und ein Briefabstimmungsbezirk festgelegt.
  4. Für die ehrenamtlichen Mitglieder der Abstimmungsvorstände wird € 50,- als Aufwandsentschädigung festgelegt.
Die Gestaltung der Stimmzettel wird wie oben beschrieben festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:50 Uhr