Beratung und Beschluss über Festsetzung von Sitzungsgeld für die Europawahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 10

Sachverhalt

Gemäß § 10 der Europawahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von bis zu € 35,- gewährt werden. Bei der Europawahl im Jahre 2009 wurde den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von € 25,- gewährt. Gemeinden im Landkreis München gewähren für die heurige Europawahl Erfrischungsgelder von bis zu € 70,-. Die Verwaltung schlägt in Anbetracht des Auszählaufwandes der Europawahl vor, für die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld i. H. v. € 40,- festzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände für die Europawahl am 26.05.2019 ein Erfrischungsgeld in Höhe von € 40,- zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:58 Uhr