Beratung und Beschluss über Festsetzung von Sitzungsgeld für die Europawahl
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) | Sitzung des Gemeinderates | 10.04.2019 | ö | 10 |
Sachverhalt
Gemäß § 10 der Europawahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von bis zu € 35,- gewährt werden. Bei der Europawahl im Jahre 2009 wurde den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von € 25,- gewährt. Gemeinden im Landkreis München gewähren für die heurige Europawahl Erfrischungsgelder von bis zu € 70,-. Die Verwaltung schlägt in Anbetracht des Auszählaufwandes der Europawahl vor, für die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld i. H. v. € 40,- festzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände für die Europawahl am 26.05.2019 ein Erfrischungsgeld in Höhe von € 40,- zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 19:58 Uhr