Sachstand zum E-Government


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Strategie BAYERN DIGITAL macht die Bayerische Staatsregierung den Freistaat Bayern zur Leitregion für Digitales. Der Ausbau des Angebots im BayernPortal als zentrale Plattform hat oberste Priorität. 
Die Bürgerinnen und Bürger sollen Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr über Verwaltungsportale als Online-Dienste nutzen können. Dafür wurde das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ zur Unterstützung der Investitionen im kommunalen Sektor geschaffen.
Zudem verpflichtet das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14.08.2017 alle Kommunen bis 2022 sämtliche Verwaltungsdienstleistungen digital über Verwaltungsportale zugänglich zu machen. Der Freistaat Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits Ende 2020 online anzubieten.  
Die Verwaltung hat seit einiger Zeit das sog. Rathaus-Service-Portal (RSP) im Einsatz. Durch das RSP werden derzeit viele Verwaltungsleistungen mit medienbruchfreier Integration in die Fachverfahren eingespielt. Zudem stehen diese Online-Dienste auch alle in einer für mobile Endgeräte optimierten Form zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können folgende Verwaltungsleistungen bequem von Zuhause aus beantragen:
  • Voranmeldungen für Umzüge, Zuzüge und Statuswechsel (Haupt- und Nebenwohnung)
  • Beantragung von Auskunft- und Übermittlungssperren
  • Beantragung von Aufenthalts-, Melde- und Melderegisterauskünfte
  • Antrag auf Ausstellung von Führungszeugnissen
  • Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft
  • Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
  • Anträge auf Briefwahl
  • Suche nach Fundsachen
  • An- und Abmeldung von Hunden

Durch diese medienbruchfreie Integration in die jeweiligen Fachverfahren, d. h. ein manuelles Einarbeiten der Antragsdaten durch den Sachbearbeiter entfällt, resultiert eine praktizierte Bürgernähe und Zeitersparnis für Bürger, Wirtschaft und Kommune. 
Zu den o. a. Onlinediensten wird die Verwaltung nun auch die Beantragung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Sterbeurkunden) in dem Rathaus-Service-Portal integrieren. Die Verwaltung hat bereits einen Antrag auf einen Zuschuss gestellt. Am 24.01.2020 erhielt die Verwaltungen einen positiven Zuwendungsbescheid in Höhe von 4.188,80 € (Zuschusshöhe von 80 %). Die Gesamtkosten für die Ergänzung der Online-Dienste beläuft sich auf 5.236,00 €. Für die Gemeinde Schäftlarn fallen lediglich 1.047,80 € an Eigenmitteln an. 
Die Kombination Bayernportal und Rathaus-Service-Portal ist optimal für E-Government. Nach aktueller Rechtslage erfüllt die Gemeinde Schäftlarn alle Voraussetzungen des OZG (Onlinezugangsgesetz). Zusätzlich werden die Bürgerinnen und Bürger durch den Gemeindlichen Instagram-Account (schaeftlarn_de) über aktuelle Themen informiert. 
 

Datenstand vom 14.02.2024 18:59 Uhr