Beratung und Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe aufgrund eines Antrages des AWO Kreisverbandes München-Land


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.05.2020 hat der Geschäftsführende Vorstand des AWO Kreisverbandes München-Land die Gemeinde über die derzeitige finanzielle Situation des Kinderhortes Isaria informiert. In diesem Zusammenhang wird ein Abschlag auf das für 2020 erwartete Defizit sowie die teilweise Kompensation von Elternbeiträgen durch die Gemeinde gefordert.
Bisher wurde der Defizitausgleich nach Abrechnung durch die Einrichtung im Nachgang gewährt. Die AWO hat nun, beginnend ab 30.05.2020 zusätzlich um eine vierteljährliche Abschlagszahlung im laufenden Jahr i. H. v. jeweils € 32.257,40 gebeten. Als Haushaltsansatz für den Defizitausgleich sind insgesamt für 2020 € 150.000,- eingeplant. Davon sind bereits € 115.149,48 für Defizitausgleich von mehreren Einrichtungen für das Jahr 2019 verfügt, € 34.850,52 sind noch als Haushaltsrest vorhanden. Zur Finanzierung der Abschlagszahlungen müsste daher eine Sollveränderung, ggf. eine überplanmäßige Ausgabe durch den Gemeinderat beschlossen werden. Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung kann als Abschlag auf das Defizit im laufenden Haushaltsjahr höchstens ein Betrag i. H. v. € 75.000 zur Verfügung gestellt werden, der dann in drei Abschlägen zu je € 25.000,- ausgezahlt werden könnte. Da grundsätzlich nachvollziehbar ist, dass aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie ein erhöhter Liquiditätsbedarf für den Träger besteht, sollte aus Sicht der Verwaltung dem Antrag über die Auszahlung von Abschlägen auf das Defizit i. H. v. € 75.000,- entsprochen und ein Beschluss über eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe gefasst werden.  
Des Weiteren hat die AWO darauf hingewiesen, dass Eltern die die Notbetreuung in Anspruch nehmen keinen Anspruch auf die staatliche Erstattung von Elternbeiträgen hätten. Da die Notbetreuung meist an weniger Tagen als die reguläre Betreuung in Anspruch genommen wird (ebenfalls aufgrund staatlicher Vorgaben, die eine Notbetreuung nur zu den Zeiten mit nachgewiesenem beruflichen Bedarf ermöglicht), entsteht diesen Eltern dadurch ein finanzieller Nachteil gegenüber den Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die AWO hat daher eine Überprüfung der Abrechnungsmodalitäten angeregt. Würden von den Eltern jedoch nur teilweise Beiträge erhoben werden, würde dies wiederum zu einer weiteren Erhöhung des Defizits führen, das wiederum die Gemeinde zu tragen hätte. Das prognostizierte Defizit für 2020 würde sich in diesem Fall um € 6.605,64 von € 96.772,21 auf € 103.377,85 erhöhen. (Die genehmigte Defizitgrenze für die Einrichtung liegt bei € 100.000,-). Im Vergleich zu den Vorjahren  würde sich das Defizit bereits ohne die Einrechnung einer Kompensation für die Elternbeiträge von Kindern in der Notbetreuung deutlich erhöhen (2018: € 62.953,55, 2019: 42.580,04, 2020: € 96.772,21). Dies ist v. a. auf hohe Tarifsteigerungen sowie die Zahlung einer Großraumzulage zurück zu führen. Aufgrund dieser Entwicklung und der damit verbundenen Überschreitung der durch das Landratsamt München festgelegten Defizitgrenze sollten weitere Kostensteigerungen vermieden werden. 

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Christian Doll und Maximilian Urban.

Frau Susanne Dichtl meldet sich zu Wort und trägt vor, dass sich ihr die Kostensteigerungen nicht erschließen und fügt hinzu, dass ein Abschlag auf das Defizit im Voraus nicht nachvollziehbar ist.

Frau Kötzner-Schmidt fragt nach, ob der Kinderhort Kurzarbeit angemeldet hat. Desweiteren möchte Frau Kötzner-Schmidt in Erfahrung bringen, ob andere Kommunen die Kosten ebenfalls übernommen haben. Herr Wallner teilt mit, dass der Kinderhort aufgrund der sich evtl. daraus ergebender Personalabwanderung keine Kurzarbeit angemeldet hat. Weiter führt er aus, dass die AWO, nach Erkenntnissen der Gemeindeverwaltung, bislang nur an die Gemeinde Schäftlarn herangetreten ist.  

Herr Tonnar erwähnt, dass die Thematik „offene Ganztageschule“ nicht außer Acht gelassen werden darf. Der Erste Bürgermeister berichtet über eine derzeitige Konzepterstellung seitens des Landratsamtes München bezgl. dieser Thematik.

Herr Christian Doll fragt an, ob Konsequenzen drohen falls keinerlei Abschlagszahlungen auf das Defizit geleistet werden. Herr Wallner teilt mit, dass sich keine Verpflichtung aus dem Vertrag heraus ergibt. 

Frau Kötzner-Schmidt bittet, den 1. Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass einer Gewährung von Abschlägen auf das Defizit nicht zugestimmt wird.  

Herr Michael Waldherr fragt an ob bei der AWO wegen des Liquiditätsengpasses Überziehungszinsen fällig werden. Herr Dr. Matthias Ruhdorfer bittet die Verwaltung um Eruierung der Gründe für dieses hohe Defizit. 

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. € 75.000,- auf der Haushaltsstelle 4641/7099 zur Auszahlung eines Abschlages auf das Defizit für den AWO Kreisverband München-Land zum Betrieb des Kinderhortes Isaria nicht zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Hintergründe für die Anforderung der Defizitabschläge zu eruieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat nimmt die Defizitentwicklung beim Kinderhort Isaria zur Kenntnis. Da bereits im Rahmen der ursprünglichen Finanzplanung eine deutliche Kostensteigerung zu den Vorjahren vorliegt, kann die zusätzliche teilweise Übernahme von Elternbeiträgen im Rahmen des Defizitausgleichs nicht zugesagt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:17 Uhr