Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Adalbert-Stifter-Ring in Zell, Fl. Nr. 1559/37, BA 2020/28


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 22.06.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als reines Wohngebiet (WR) dargestellt und liegt im Geltungsbereich des qualifizierten rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 36 „Rösslstraße und Adalbert-Stifter-Ring in Zell“.
Es existiert ein genehmigter Vorbescheid vom 12.08.2019 für die Errichtung eines Wohnhauses mit den Maßen 9,99 x 12,99 m vor. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück geteilt und weist entsprechend der Genehmigung eine Fläche von 779 m² auf.
Das Wohnhaus soll mit einer Grundfläche von 118,75 m² (12,50 x 9,50 m) und 2 Vollgeschossen errichtet werden. Es ergibt sich somit eine GRZ von 0,20 und eine GFZ von 0,30 (nur Hauptgebäude mit Terrasse).
Die notwendigen Stellplätze werden mit einer Doppelgarage und einem Stellplatz nachgewiesen. Die Doppelgarage soll mit einer Länge von 5,99 m und einer Breite von 5,99 m errichtet werden. Die Situierung ist entsprechend dem genehmigten Vorbescheid außerhalb der festgesetzten Baugrenze vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr erkundigt sich wegen den Vermaßungen des Wohnhauses, da diese in den Unterlagen geschwärzt waren. Das Wohnhaus wird laut Eingabeplan Abmessungen von 12,50m x 9,50m aufweisen und bleibt damit unter im Vorbescheid genehmigten Abmessungen von 12,99m x 9,99m.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Auf die Geltung der neugefassten Örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) vom 22.04.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:21 Uhr