Bebauungsplan Nr. 9b "Gerhart-Hauptmann-Weg/Innere Mission" in Zell; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat in seiner Sitzung am 18. 09. 2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9b „Gerhart-Hauptmann-Weg/Innere Mission“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25. 09. 2019 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Der Betreiber des Altenpflegeheims am Gerhart-Hauptmann-Weg, die Innere Mission
München, beabsichtigt für ihre Mitarbeiter auf dem Grundstück des Pflegeheims kosten­günstigen Wohnraum zu schaffen. Die bauliche Struktur des neuen Gebäudes soll sich in die umgebende Bebauung einfügen. Die vorhandene ortsbildprägende Gehölzgruppe am nördlichen Rand des Grundstücks der Inneren Mission soll durch die geplante Bebauung nicht beeinträchtigt werden.

Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 22. 04. 20 gebilligten Bebauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 18. 03. 20 hat in der Zeit vom 03. 06. 20 bis 02. 07. 20 stattgefunden (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 18. 03. 20 hat in der Zeit vom 03. 06. 20 bis 03. 07. 20 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.09.2020 die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Beschluss gefasst, dass der Bebauungsplan Nr. 9b „Gerhart-Hauptmann-Weg/Innere Mission“ mit Begründung entsprechend der gefassten Beschlüsse zu ändern bzw. anzupassen war. Der Bebauungsplanentwurf war anschließend auf die Dauer von mindestens einem Monat gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.  

Die erneute öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 16. 09. 20 gebilligten Bebauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 16. 09. 20 hat in der Zeit vom 06. 10. 20 bis 09. 11. 20 stattgefunden (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 16. 09. 20 hat in der Zeit vom 06. 10. 20 bis 09. 11. 20 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.09.2020 die zu dem Entwurf des Bebauungsplanes des Bebauungsplans Nr. 9b „Gerhart-Hauptmann-Weg/Innere Mission“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erneut gewürdigt und entsprechend den Empfehlungen des Abwägungsvorschlags beschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 9b „Gerhart-Hauptmann-Weg/Innere Mission“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 9b „Gerhart-Hauptmann-Weg/Innere Mission“ nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister erst dann Bekanntmachung inkraftzusetzen, wenn der Nachweis der dinglichen Sicherung der CEF-Fläche gegenüber der Gemeinde sowie der Unteren Naturschutzbehörde erbracht wurde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:33 Uhr