Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Tierwohl Milchviehstalles, eines Jungrinderstalles sowie einer Güllegrube, Fl.Nrn. 393, 399 und 400, BA 2020/58


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 07.12.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Fläche mit ökologischer und gestalterischer Funktion dargestellt und befindet sich im Außenbereich. Das Bauvorhaben und beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Geplant ist der Neubau eines Tierwohl Milchviehstalles, eines Jungrinderstalles sowie einer Güllegrube. Im Rahmen des Vorbescheids soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens, sowie hinsichtlich Immissionen und Abstand zur Bebauung geklärt werden.
Die nächste Wohnbebauung ist ca. 110 m entfernt, für die Fl.Nrn. 86 und 86/5 wurde am 11.12.2019 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Östlich der Schorner Straße“ zur Schaffung von Wohnraum gefasst. 
Da es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt ist aus Sicht der Bauverwaltung die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit gegeben. Die Klärung hinsichtlich Immissionen und Abstand zur Bebauung obliegt dem Landratsamt. 
Gemäß Stellungnahme der Gemeindewerke ist die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung nicht gesichert. Für die Erschließung des Grundstücks ist eine Sondervereinbarung mit Kostenübernahme durch den Bauherrn notwendig – auch im Hinblick auf den Brandschutz. Zur weiteren Klärung ist eine Wasserbedarfsberechnung notwendig; erst dann kann eine Prüfung erfolgen, ob die bestehende Hauptleitung im Stadtweg für die Versorgung einer Zubringerleitung geeignet ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Erschließung hinsichtlich Wasserver- und Abwasserentsorgung ist sicherzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:46 Uhr